Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Gossau ZH
10.10.2025
10.10.2025 08:52 Uhr

Haldenstrasse: Jetzt ist Rekurs möglich

Der Gemeinderat von Gossau ZH will an der Sperrung der Haldenstrasse festhalten. Gegen den Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen Rekurs eingelegt werden.
Der Gemeinderat von Gossau ZH will an der Sperrung der Haldenstrasse festhalten. Gegen den Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen Rekurs eingelegt werden. Bild: Carmen Tudor
Rüge des Statthalters: Die Gemeinde Gossau ZH hätte den Beschluss vom Mai 2025, die Haldenstrasse zu sperren, samt Begründung und Rechtsmittelbelehrung amtlich ausschreiben müssen. Das holt sie nun nach. Die Bevölkerung hat jetzt 30 Tage Zeit, Rekurs gegen die Sperrung zu erheben.

Rückblende: Im Februar 2022 gab der Kanton bekannt, die Grütstrasse in Gossau ZH, eine Kantonsstrasse, zu sanieren. Der Baubeginn war für 2023 geplant.

Ein Jahr später, im März 2023 gab das kantonale Tiefbauamt bekannt, dass der Baubeginn auf Herbst 2024 verschoben wird.

Wieder ein Jahr später, Anfang Mai 2024, wurde kommuniziert, dass die Bauarbeiten im Januar 2025 beginnen. Damals informierte das kantonale Tiefbauamt auch erstmals detaillierter über die Verkehrsführung in der Zeit.

Am 14. Juni 2024, zu einer Zeit also, in der noch niemand Genaueres über das Bauvorhaben wusste und die Gemeinde auch noch nicht breit öffentlich über das Projekt informierte, erliess die Gemeinde eine Verkehrsanordnung, die Haldenstrasse während der Bauzeit mit einem Fahrverbot zu belegen sowie Tempo 30 einzuführen.

Erst als die Medien, allen voran Zürioberland24 und die Gossauer Post, das Bauvorhaben und die Sorgen der Gewerbetreibenden Ende August 2024 aufs Tapet brachten, äusserte sich die Gemeinde im Rahmen eines Live-Streams in Zusammenarbeit mit dem Kanton zum 15-Millionen-Projekt. Das war am 30. Oktober 2024.

«Wichtige Verbindungsstrasse»

In dem Live-Stream sagte Remo Hürlimann, Leiter Bauabteilung der Gemeinde Gossau ZH, dass man den Durchgangsverkehr weiträumig umleiten wolle, aber die Gemeindestrassen für den innerörtlichen Verkehr bewusst offen bleiben. Dabei nennt Hürlimann explizit die Haldenstrasse als eine «wichtige Verbindungsstrasse». Diese werde «nicht abgeriegelt» und es werde auch kein Fahrverbot geben. Man wolle aber im Gegenzug die Anwohner der Haldenstrasse schonen, in dem Tempo 30 eingeführt werde. Auch Gemeindepräsident Jörg Kündig, der bei dem Live-Stream anwesend war, nannte die Haldenstrasse als Verbindungsstrasse, die man nutzen könne. Die Gemeinde selbst hatte also die Verkehrsanordnung vom 14. Juni 2024 rückgängig gemacht.

Am 7. Januar 2025 gab das kantonale Tiefbauamt bekannt, dass der Baustart planmässig am 13. Januar 2025 erfolge. Dabei wurde die Haldenstrasse erneut explizit als Verbindungsstrasse genannt.

Gut drei Monate später, am 20. März 2025, zog die Gemeinde Gossau ZH ein erstes Fazit. Die Verkehrsumstellung habe bereits in den ersten Tagen gut funktioniert. Auch dabei geht die Gemeinde explizit auf die Au- und Haldenstrasse ein und dass diese für den Verkehr offen bleiben sollen.

Dann die Kehrtwende

Am 9. Mai 2025 dann gab die Gemeinde überraschend bekannt, dass die Haldenstrasse per 26. Mai 2025 «zur Entlastung der Anwohner» für den Durchgangsverkehr gesperrt werde. Der Durchgangsverkehr über die Haldenstrasse mit über 3'000 Fahrzeugen am Tag sei unzumutbar. Gleichzeitig informierte der Gemeinderat, dass er Sondergenehmigungen für Einwohner und Betriebe erteile, die man bei der Gemeinde beantragen könne.

Wie später bekannt wurde, basierte die Sperrung auf einer Unterschriftensammlung von Anwohnern der Haldenstrasse und Umgebung. Wie es auf Anfrage von Zürioberland24 bei der Gemeinde hiess, waren es insgesamt 80 Unterschriften.

Auch die Strassen bei den Weilern Jungholz und Tägernau, die bislang mit Ausnahme von Lastwagen befahren werden durften, werden mit einem Fahrverbot belegt.

 

Welle der Empörung und Rekurs

Die Sperrung löste einen Sturm der Empörung aus. Viele sind der Meinung, dass eine Gemeindestrasse wie die Haldenstrasse allen gehöre und nicht wegen wenigen Betroffenen gesperrt werden dürfe. Andere sehen das Gewerbe im Zentrum gefährdet, weil der Zugang ins Dorf nun ganz abgewürgt werde, weil wichtige Kundschaft von den angrenzenden Gemeinden sowie Durchfahrende nicht mehr ins Dorf kommen.

Eine Bewohnerin aus Gossau ZH startete daraufhin eine Unterschriftensammlung, damit die Haldenstrasse wieder geöffnet wird. Diese Sammlung generierte gemäss Angaben der Initiantin über 700 Unterschriften.

Am 10. Juni 2025 legten mehrere Firmen sowie die Initiantin der Unterschriftensammlung ausserdem Rekurs beim Statthalteramt Bezirk Hinwil Rekurs ein. Sie beantragten, den Beschluss des Gemeinderates vom 7. Mai 2025 für nichtig zu erklären und ihn aufzuheben, sodass die Haldenstrasse wieder für den Verkehr geöffnet wird.

Statthalter rügt Gemeinderat

Der Statthalter hat die Aufhebung des Beschlusses und die Aufhebung der Sperrung mit Verfügung vom 19. August 2025 zwar abgewiesen. Aber er verlangte von der Gemeinde Gossau ZH, den Gemeinderatsbeschluss vom 7. Mai 2025 umgehend amtlich zu publizieren – samt Begründung und einer Rechtsmittelbelehrung – also mit der Möglichkeit, Rekurs dagegen zu erheben.

Der Statthalter begründete seine Anordnung damit, dass mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 7. Mai 2025 die im Juni 2024 verfügte Verkehrsanordnung für die Haldenstrasse geändert worden sei. Die Gemeinde hätte also erklären müssen, aufgrund welcher Überlegungen die Verkehrsanordnung angepasst wurde.

Seit der Verfügung des Statthalters sind nun fast zwei Monate vergangen. Mit der amtlichen Publikation vom 10. Oktober 2025 kommt der Gemeinderat der Forderung des Statthalters nun nach.

Gemeinderat will Sperrung beibehalten

Mit der amtlichen Publikation vom 10. Oktober 2025 hält der Gemeinderat de facto an seiner Haltung fest. Die Verfügung vom 14. Juni 2024 über die Sperrung der Haldenstrasse soll lediglich um die Erteilung von Ausnahmebewilligungen ergänzt werden.

Der Gemeinderat stellt sich auf den Standpunkt, dass die Sperrung bereits am 14. Juni 2024 verfügt worden sei. Man habe nur auf eine Sperrung verzichtet, weil anfänglich noch nicht abschätzbar gewesen sei, wie gross der Schleichverkehr sein würde.

Wegen der baubedingten Sperrung der Grütstrasse auf dem Teilstück Kreisel Mönchaltorferstrasse bis ins Zentrum seien jedoch über 3'000 Fahrzeuge pro Tag via Halden-/ Austrasse ausgewichen. Die Anwohnenden hätten sich teils massiv bei der Gemeinde beschwert.

Der Gemeinderat bezieht sich in seiner Begründung ausserdem auf eine Sitzung vom 24. April 2025 mit der Polizei und dem Kanton, wo «verschiedene Optionen» besprochen worden seien. Damals sei man zum Entschluss gekommen, dass der Verkehr auf der Halden-/Austrasse nur durch eine Sperrung der Haldenstrasse reduziert werden könne.

Der Beschluss

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Anwohnenden der Haldenstrasse vor Durchgangsverkehr und übermässiger Lärm- sowie Geruchsemissionen wird die Haldenstrasse gesperrt, wie dies in der Verkehrsanordnung vom 14. Juni 2024 vorgesehen ist. Es gilt ein Fahrverbot (Anwohner/Zubringer gestattet) sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Damit eine Zufahrt zum Zentrum oder ins Industriegebiet weiterhin möglich bleibt, können – wie dies am 7. Mai 2025 beschlossen wurde – Ausnahmebewilligungen für die Durchfahrt der Haldenstrasse bei der Sicherheitsabteilung beantragt werden.

Insoweit wird die rechtskräftige Verkehrsanordnung vom 14. Juni 2024 ergänzt, Ausnahmebewilligungen werden Personen erteilt, die ein begründetes Interesse zur Benutzung der Haldenstrasse nachweisen können. Die Einzelheiten werden in einem Kriterienkatalog geregelt.

«Wir freuen uns, dass die Bevölkerung nun die Gelegenheit bekommt, Rekurs gegen die Sperrung zu erheben. Je mehr Rekurse eingereicht werden, umso grösser sind die Chancen, dass die Strasse wieder geöffnet wird.»
Carol Wiedmer

Rekurs bis 10. November möglich

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Statthalteramt Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden.

Die Rekurrenten werten den Entscheid des Statthalters als Teilerfolg. Carol Wiedmer sagt gegenüber der Gossauer Post: «Natürlich sind wir enttäuscht, dass der Statthalter auf unseren Antrag nicht eingetreten ist, den Beschluss des Gemeinderats vom 7. Mai als nichtig zu erklären. Aber wir freuen uns, dass die Bevölkerung nun die Gelegenheit bekommt, Rekurs gegen die Sperrung zu erheben. Je mehr Rekurse eingereicht werden, umso grösser sind die Chancen, dass die Strasse wieder geöffnet wird.»

Rekurs – Wie geht das?

Ein solcher Rekurs sei nicht schwer. Wiedmer: «Ein solcher Antrag muss schriftlich eingereicht werden und eine Begründung enthalten. Wer Fragen hat, kann sich per E-Mail an gemeinsamfuergossau@gmx.ch bei mir melden.»

Offen für Dialog

Dabei betont Wiedmer, dass sie und die Rekurrenten offen seien, mit den Gemeindevertretern an einen runden Tisch zu sitzen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Denn es gebe durchaus Möglichkeiten, die Haldenstrasse offen zu halten und gleichzeitig auf die Bedürfnisse der Anwohnenden einzugehen.

Themen-Dossier auf Zürioberland24

Diesen und weitere Artikel rund um die Sanierung der Grütstrasse und zur Sperrung der Haldenstrasse findest du im Online-Dossier auf Zürioberland24.

Barbara Tudor