Heftige Reaktionen aus der Bevölkerung
Die Meldung über die Sperrung der Haldenstrasse verbreitete sich wie ein Lauffeuer, und der Beschluss wird heftig diskutiert, vor allem in den sozialen Medien. Die grosse Mehrheit kann den Beschluss nicht nachvollziehen. Die Rede ist gar von einem «Totalversagen des Konzeptes.» Wegen wenigen Anwohnenden seien nun viele Bewohner benachteiligt, so der allgemeine Tenor. Neben allgemeinem Unverständnis machen sich auch einige Sorgen um das bereits heute von der Situation gebeutelte Gewerbe im Zentrum.
Eine Person schreibt: «Solidarität ist der treibende Motor einer intakten humanen Gemeinschaft. Ganz Gossau ist betroffen durch die Baustelle, es werden Arbeiten durchgeführt, die für ganz Gossau wichtig sind. Viele Anwohner erreichen kaum mehr ihre Wohnungen, alle Geschäfte müssen Einbussen verkraften. Dass es die eher privilegiert lebenden Anwohner der Haldenstrasse nun geschafft haben, ein Fahrverbot durchzusetzen ist „gschämig“.»
Thomas-Peter Binder sagt dazu: «Die getroffenen Massnahmen wurden mit unterschiedlicher Resonanz aufgenommen: Die Gemeinde erhält sowohl verständnisvolle als auch kritische Rückmeldungen – insbesondere in den sozialen Medien. Wir nehmen diese Stimmen ernst. Die derzeitige Situation ist für niemanden befriedigend – und auch wir als Gemeinde sind alles andere als erfreut über die überaus lange Bauzeit. Wir arbeiten deshalb weiterhin aktiv mit dem Kanton zusammen, um spürbare Verbesserungen zu erreichen.»
Auf die Situation des Gewerbes angesprochen, sagt Thomas-Peter Binder: «Die Erreichbarkeit des Zentrums ist – mit Ausnahme der bekannten Einschränkungen rund um die Grütstrasse, Gossau-Dorf – nach wie vor gewährleistet. Dennoch ist es uns bewusst, dass sich die aktuelle Verkehrslage auf das lokale Gewerbe auswirkt. Wir setzen uns deshalb dafür ein, die Signalisation weiter zu verbessern – insbesondere, um die Sichtbarkeit und Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe klarer zu machen. Auch hierzu stehen wir im regelmässigen Austausch mit dem Kanton.»
Sperrung rechtens?
Eine Person schreibt in einem Kommentar auf Facebook, dass er den Rechtsschutz kontaktiert habe. Er wollte wissen, ob die Sperrung einer öffentlichen Strasse aufgrund weniger Anwohner rechtlich haltbar sei.
Die Antwort des Rechtsschutzes gemäss Facebook-User: Nein, eine Gemeinde dürfe eine öffentliche Strasse in der Schweiz nicht nur aufgrund der Störung einiger Anwohner sperren. Es müsse ein öffentliches Interesse oder ein wichtiger Grund vorliegen, um eine Strasse zu sperren. Die Störung einiger Anwohner alleine sei dafür kein ausreichendes Argument. Öffentliche Strassen seien für den Gemeingebrauch bestimmt und dienten dem allgemeinen Verkehr und allen Personen. Sie könne nicht willkürlich gesperrt werden.
Eine Strassensperrung müsse ein öffentliches Interesse oder einen wichtigen Grund rechtfertigen. Die Störung einiger Anwohner sei zwar ein wichtiger Faktor bei der Entscheidungsfindung, aber nicht ausreichend, um eine Strassensperrung zu rechtfertigen. Die Gemeinde müsse alternative Massnahmen prüfen, wie z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Fussgängerzonen, oder die Verlegung von Verkehrstrassen, bevor eine Sperrung in Betracht gezogen werde.
Die Gemeinde sieht das anders. Auf Anfrage von Zürioberland24 sagt Gemeindeschreiber Thomas-Peter Binder: «Die Verkehrsanordnung wurde im Juni 2024 rechtskräftig verfügt und amtlich publiziert. Die Gemeinde ist gemäss kantonaler Signalisationsverordnung für vorübergehende Verkehrsanordnungen auf Gemeindestrassen zuständig. Diese Verantwortung nehmen wir auch in der aktuellen Situation sehr ernst.»
Temporäre Strasse keine Option
Zürioberland24 wollte von der Gemeinde wissen, ob man den Bau einer temporären Umfahrungsstrasse, wie man es für die FBB in Gossau ZH getan hat, geprüft habe. Dazu Thomas-Peter Binder: «Aufgrund der Lage in der Landwirtschaftszone, der notwendigen Zustimmung zahlreicher privater Eigentümer/innen sowie der fehlenden Bewilligungsperspektive durch den Kanton musste auf dieses Vorhaben verzichtet werden. Auch wären die Kosten für eine solche Lösung kaum zu rechtfertigen gewesen.»