Acht Betriebe und eine Privatperson von Gossau ZH haben beim Statthalteramt Bezirk Hinwil Rekurs gegen die Sperrung der Haldenstrasse eingereicht (wir berichteten). Nun liegt der Beschluss des Statthalters vor. Der Antrag der Rekurrenten, den Gemeinderatsbeschluss vom 7. Mai 2025 über die Sperrung der Haldenstrasse als nichtig zu erklären und aufzuheben, wurde abgewiesen. Damit bleibt die Sperrung vorerst.
Statthalter rügt Gemeinde
Aber: Der Statthalter rügt den Gemeinderat, dass der Beschluss vom 7. Mai 2025, die Strasse zu sperren, hätte amtlich ausgeschrieben werden müssen. Dies war nicht erfolgt.
Der Statthalter verlangt vom Gemeinderat, dass die amtliche Publikation samt Begründung umgehend nachgeholt wird – inklusive einer Rechtsmittelbelehrung. Das heisst konkret: Die Bevölkerung bekommt damit die Möglichkeit, innerhalb einer Frist Einsprache gegen die Sperrung einzureichen.
Teilerfolg für die Rekurrenten
Die Rekurrenten werten den Entscheid des Statthalters als Teilerfolg. Carol Wiedmer, Rechtsanwältin aus Gossau ZH und Mit-Rekurrentin, sagt gegenüber Zürioberland24: «Natürlich sind wir enttäuscht, dass der Statthalter auf unseren Antrag nicht eingetreten ist, aber wir freuen uns, dass die Bevölkerung nun die Gelegenheit bekommt, Einsprache gegen die Sperrung einzureichen. Je mehr davon Gebrauch machen, desto höher stehen die Chancen, dass die Sperrung aufgehoben wird.»