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Gossau ZH
10.09.2025
10.09.2025 13:10 Uhr

Sperrung Haldenstrasse muss neu ausgeschrieben werden

Der Statthalter hat den Gemeinderat angewiesen, die Sperrung samt Begründung und Möglichkeit einer Einsprache amtlich zu publizieren.
Der Statthalter hat den Gemeinderat angewiesen, die Sperrung samt Begründung und Möglichkeit einer Einsprache amtlich zu publizieren. Bild: Carmen Tudor
Teilerfolg für die Rekurrenten der gesperrten Haldenstrasse: Die Gemeinde muss die Sperrung der Haldenstrasse amtlich, mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung, publizieren. Damit bekommt die Bevölkerung die Möglichkeit, Einsprache zu erheben.

Acht Betriebe und eine Privatperson von Gossau ZH haben beim Statthalteramt Bezirk Hinwil Rekurs gegen die Sperrung der Haldenstrasse eingereicht (wir berichteten). Nun liegt der Beschluss des Statthalters vor. Der Antrag der Rekurrenten, den Gemeinderatsbeschluss vom 7. Mai 2025 über die Sperrung der Haldenstrasse als nichtig zu erklären und aufzuheben, wurde abgewiesen. Damit bleibt die Sperrung vorerst.

Statthalter rügt Gemeinde

Aber: Der Statthalter rügt den Gemeinderat, dass der Beschluss vom 7. Mai 2025, die Strasse zu sperren, hätte amtlich ausgeschrieben werden müssen. Dies war nicht erfolgt.

Der Statthalter verlangt vom Gemeinderat, dass die amtliche Publikation samt Begründung umgehend nachgeholt wird – inklusive einer Rechtsmittelbelehrung. Das heisst konkret: Die Bevölkerung bekommt damit die Möglichkeit, innerhalb einer Frist Einsprache gegen die Sperrung einzureichen.

Teilerfolg für die Rekurrenten

Die Rekurrenten werten den Entscheid des Statthalters als Teilerfolg. Carol Wiedmer, Rechtsanwältin aus Gossau ZH und Mit-Rekurrentin, sagt gegenüber Zürioberland24: «Natürlich sind wir enttäuscht, dass der Statthalter auf unseren Antrag nicht eingetreten ist, aber wir freuen uns, dass die Bevölkerung nun die Gelegenheit bekommt, Einsprache gegen die Sperrung einzureichen. Je mehr davon Gebrauch machen, desto höher stehen die Chancen, dass die Sperrung aufgehoben wird.»

Barbara Tudor