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Kanton
18.09.2025

Erkenntnisse aus Zürcher Electronic-Monitoring-Pilot

Electronic Monitoring: Zürich hat das System als erster Kanton im Bereich häusliche Gewalt getestet.
Electronic Monitoring: Zürich hat das System als erster Kanton im Bereich häusliche Gewalt getestet. Bild: Kanton Zürich
Als erster Kanton hat Zürich das dynamische Electronic Monitoring zur systematischen Überwachung von behördlichen Auflagen im Bereich der häuslichen Gewalt erprobt. Aufgrund der gemachten Erfahrungen spricht sich der Kanton Zürich für eine kantonsübergreifende Lösung aus.

Der Kanton Zürich hat als erster Kanton das dynamische Electronic Monitoring (EM) zur Überwachung von Auflagen im Bereich häusliche Gewalt erprobt. Im Rahmen der nationalen «Roadmap Häusliche Gewalt» lief das Pilotprojekt während eines Jahres. Die Ergebnisse liefern eine fundierte Grundlage für die Weiterentwicklung des Opferschutzes.

Erkenntnisse

Das Pilotprojekt zeigt: Dynamisches EM funktioniert grundsätzlich. Damit das System seine volle Wirkung entfalten kann, braucht es jedoch eine überkantonale Lösung. Zuständigkeiten, Reaktionszeiten und die geografische Abdeckung erfordern eine koordinierte Umsetzung – insbesondere durch eine nationale, mehrsprachige Überwachungszentrale und eine überregionale Koordination polizeilicher Interventionen.

Die Ergebnisse zeigen, dass grosszügige Rayonverbote von mindestens zwei Kilometern in Kombination mit Annäherungsverboten den Schutz der Opfer deutlich erhöhen. Voraussetzung für eine wirksame Überwachung sind zudem eine gute Instruktion der Betroffenen, klare Abläufe und eine mehrsprachige Betreuung. Entscheidend ist auch die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz, Überwachungszentrale und Opferschutzorganisationen. Schliesslich setzt die Massnahme stets die Zustimmung der Opfer voraus.

Überkantonale Lösung

Die Lebensrealität der Betroffenen macht nicht an Kantonsgrenzen halt. Eine auf Zürich beschränkte Umsetzung ist deshalb nicht zielführend. Die Direktion der Justiz und des Innern sowie die Sicherheitsdirektion plädieren in Zusammenarbeit mit dem Bund für eine interkantonale Lösung. Zudem sollen bestehende strafprozessuale Instrumente – insbesondere die elektronische Überwachung von Rayonverboten – konsequenter umgesetzt werden.

Weiteres Engagement des Kantons Zürich

Der Kanton Zürich setzt bereits heute eine Vielzahl von Massnahmen im Bereich Opferschutz um. Diese werden gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 1254/2024 systematisch weitergeführt und gezielt ausgebaut. Grundlage dafür bilden frühere Entscheide zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und zur Opferhilfe. Zürich begrüsst zudem die geplante nationale Analyse von Femiziden. Diese soll helfen, tödliche Partnerschaftsgewalt besser zu verhindern.

Mit dem Pilotprojekt konnte der Kanton Zürich Pionierarbeit leisten und wichtige Erkenntnisse gewinnen. Damit dynamisches EM seine Wirkung nachhaltig entfalten kann, braucht es jedoch eine koordinierte Zusammenarbeit von Bund und Kantonen.

Zürioberland24/gg