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17.12.2025

Flexibler vorsorgen – mit Nachzahlungen in die Säule 3a

Ihre lokalen Expertinnen und Experten beraten Sie kompetent und ganzheitlich: Martin Hefti (Raiffeisenbank Rapperswil-Jona), Janine Jud (Raiffeisenbank Benken), Thomas Bitschnau (Raiffeisenbank am Ricken) und Daniel Heinrich (Raiffeisenbank Schänis-Amden).
Ihre lokalen Expertinnen und Experten beraten Sie kompetent und ganzheitlich: Martin Hefti (Raiffeisenbank Rapperswil-Jona), Janine Jud (Raiffeisenbank Benken), Thomas Bitschnau (Raiffeisenbank am Ricken) und Daniel Heinrich (Raiffeisenbank Schänis-Amden). Bild: Raiffeisen
Ab dem Jahr 2026 sind Nachzahlungen in die Säule 3a möglich. Damit lassen sich Beitragslücken schliessen – wovon besonders Familien, junge Erwachsene und Teilzeitarbeitende profitieren.

Wer keine Beiträge oder lediglich Teilbeiträge in die Säule 3a eingezahlt hat, kann diese Vorsorgelücken ab dem Jahr 2026 unter gewissen Voraussetzungen schliessen. Von Nachzahlungen in die Säule 3a profitieren alle – sie sind aber besonders für Familien, junge Erwachsene und Teilzeitarbeitende eine wichtige Möglichkeit, die eigene Vorsorge zu stärken und Steuern zu sparen.

So funktioniert die Nachzahlung

Nur wer ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat, darf in die Säule 3a einzahlen – dasselbe gilt für Nachzahlungen. Es empfiehlt sich, möglichst jährlich den jeweils geltenden Maximalbetrag in die Säule 3a einzuzahlen. Wem es jedoch in einem Jahr finanziell nicht möglich war, in die Säule 3a einzuzahlen oder den für sie oder ihn geltenden Maximalbetrag auszuschöpfen, darf eine solche Beitragslücke ab dem Jahr 2026 bis zu zehn Jahre rückwirkend nachzahlen und den Betrag von den Steuern abziehen. Vor 2025 entstandene Lücken können jedoch nicht ausgeglichen werden. «Damit kann künftig in Jahren mit knappen finanziellen Mitteln weniger eingezahlt oder ganz ausgesetzt und später nachgezahlt werden, wenn die Situation dies zulässt», sagt Martin Hefti, Privatkundenberater und Leiter der Geschäftsstelle Rapperswil-Jona.

Familien: Vorsorge stärken und gleichzeitig Steuern sparen

Solange Kinder im Vorschulalter sind, reduzieren viele Eltern ihr Arbeitspensum. Dadurch können nicht nur gewisse Beitragslücken in der 1. und 2. Säule entstehen, sondern in der Regel sind in dieser Phase auch die verfügbaren Mittel für Einzahlungen in die Säule 3a begrenzt. Wenn Kinder dann in die Schule eintreten, erhöhen viele Elternteile wieder ihre Arbeitspensen, womit das Einkommen wächst. Da gleichzeitig weniger Abzüge für Kinderbetreuung möglich sind, nimmt die Steuerbelastung zu. «Auch wenn das Budget gerade knapp ist – Einzahlungen in die Säule 3a können später nachgeholt werden. So bauen Sie Schritt für Schritt ein finanzielles Polster fürs Alter auf und profitieren gleichzeitig von attraktiven Steuervorteilen», so Martin Hefti.

Junge Erwachsene: Startvorteil für die Zukunft

Gemäss Raiffeisen Vorsorgebarometer haben immer mehr Personen unter 30 Jahren eine Säule 3a. Oft reichen in der Ausbildung oder den ersten Berufsjahren jedoch die Mittel für regelmässige oder grössere Beitragszahlungen nicht. Die fehlenden Beiträge lassen sich künftig nachholen, wenn sich die finanzielle Situation verbessert. Martin Hefti erklärt, warum sich eine frühe Investition – auch mit kleineren Beiträgen – in die Säule 3a lohnt: «Wer in jungen Jahren einzahlt, profitiert nicht nur früher von Steuererleichterungen, sondern langfristig auch vom Zins- und Zinseszinseffekt.» Dieser trägt über die Jahre erheblich zum Vermögensaufbau bei – ganz besonders, wenn man die Gelder in Vorsorgefonds investiert, statt auf dem Konto parkiert.

Teilzeitarbeit kompensieren

Insbesondere Frauen arbeiten zugunsten der Familie häufiger Teilzeit, was zu Vorsorgelücken führt. Es empfiehlt sich daher, möglichst früh und regelmässig auch kleinere Beträge in die private Vorsorge einzuzahlen, um allfällige Vorsorgelücken in der Zukunft zu vermeiden. Und: «Nachzahlungen in die Säule 3a sind ein wertvolles Instrument, um Lücken aus früheren Jahren zu schliessen», wie Martin Hefti betont.

Flexibler vorsorgen durch Nachzahlungen

Die Möglichkeit der Nachzahlung macht die Säule 3a deutlich flexibler. Sie ermöglicht es, Beitragslücken zu schliessen, Steuern zu sparen und dabei individuelle finanzielle Spielräume optimal zu nutzen. Gerade Familien, junge Erwachsene und Teilzeitarbeitende gewinnen so die Chance, ihre Altersvorsorge gezielt zu stärken – und eine solide Basis für ihre finanzielle Zukunft zu schaffen.

Die 5 Voraussetzungen für Nachzahlungen in die Säule 3a

1. AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen
Sowohl im Jahr, in dem die Lücke entstanden ist, als auch im Jahr der geplanten Nachzahlung müssen Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt haben.

2. Maximalbetrag im laufenden Jahr einzahlen
Damit eine Nachzahlung möglich ist, müssen Sie im laufenden Jahr den für Sie geltenden Säule-3a-Maximalbetrag vollständig eingezahlt haben.

3. Höhe der Nachzahlung beachten
Die maximal mögliche Nachzahlung entspricht dem regulären jährlichen 3a-Maximalbetrag. Im Jahr 2025 sind dies 7’258 Franken für Erwerbstätige mit Pensionskasse. Dieser Betrag gilt bei der Nachzahlung auch für Personen ohne Pensionskassenanschluss.

4. Lücken ab 2025 ausgleichen
Beitragslücken können Sie bis zu zehn Jahre rückwirkend schliessen. Vor 2025 entstandene Lücken können allerdings nicht ausgeglichen werden. Die Beitragslücke eines Jahres darf nur in einem einzigen Jahr geschlossen werden und nicht verteilt über mehrere Jahre. Hingegen dürfen mehrere Jahre mit einer einzigen Nachzahlung ausgeglichen werden.  

5. Fristen einhalten
Nachzahlungen können Sie bis zum Bezug der Altersleistung oder bis zur Fälligkeit einer bestehenden Säule-3a-Police vornehmen.

Weitere Tipps im Raiffeisen Vorsorgeguide unter:
raiffeisen.ch/vorsorgeguide-familie

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