Die von der kantonalen Finanzdirektion in die Vernehmlassung geschickte Änderung des Steuergesetzes sieht vor, dass der Kanton einen pauschalen Anteil von 25 Prozent an den Grundstück-Gewinnsteuererträgen erhalten soll. Das würde gemäss Regierungsrat zu jährlich 300 Millionen Franken Mehreinnahmen beim Kanton führen, während bei den Gemeinden 300 Millionen Franken Mindereinnahmen anfallen. «Der Stadtrat Wetzikon lehnt die einseitige Ertragsverschiebung ohne Änderung der Aufgabenteilung entschieden ab», schreibt er in seiner Mitteilung vom 16. Juni 2025. Die Mindereinnahmen von jährlich rund 3,3 Millionen Franken seien für die Stadt Wetzikon nicht hinnehmbar und würden zu Steuererhöhungen führen.
Weitere Beschlüsse
- Antrag und Bericht zur Fristerstreckung zur Motion Oriet «Einleiten einer Planung für eine Parkanlage an der Binzackerstrasse» gehen an die Geschäftsleitung des Parlaments.
- Antrag und Bericht zum Postulat Grossen-Aerni «Die Bahnhofstrasse mit den kreativsten Bushüsli» gehen an das Parlament.
- Die Kreditabrechnung für die Umsetzung der Tempo-30-Massnahmen an der Schönenwerdstrasse von insgesamt gut 102'000 Franken wurden genehmigt. Die Minderkosten betragen gut 134'000 Franken.