Der Antrag für den Erweiterungsbau in Unter-Ottikon zur Unterbringung von Asylsuchenden musste einen langen Weg nehmen. Bereits an der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 war der Baukredit über rund 3 Mio. Franken traktandiert. Nachdem ein Stimmbürger beantragte, den Baukredit an die Urne zu bringen und dies vom benötigten Drittel der Stimmberechtigten gutgeheissen wurde, sollte die Vorlage an die Urne kommen. Vor ein paar Wochen informierte der Gemeinderat dann, dass die Vorlage aufgrund eines Verfahrensfehlers während der Juni-Gemeindeversammlung erneut vor die Gemeindeversammlung muss.
Das Thema schien zu bewegen. Denn am 9. September 2024 fanden sich aussergewöhnlich viele Stimmberechtigte in der Reformierten Kirche Gossau zur Versammlung ein. Den Gemeindepräsidenten Jörg Kündig freute es. Nach der Zählung gab er 218 Stimmberechtigte an. Die Zahl wurde während der Versammlung auf 221 erhöht, da drei Personen nach der Zählung noch eingetroffen waren. Mit 7'300 Stimmberechtigten in Gossau ZH lag die Stimmbeteiligung also bei gut 3 Prozent.
Abstimmung mit langer Vorlaufzeit
Bis die 221 Stimmberechtigten allerdings über die Vorlage abstimmen konnten, mussten sie sich etwas gedulden. Einleitend wandte sich Gemeindepräsident Jörg Kündig mit ein paar Worten zur Flüchtlingssituation an die Anwesenden. Die Quotenerhöhung auf 1,6 % bringe die Gemeinden, auch Gossau, an ihre Belastungsgrenzen. Auch die Verlängerung des Schutzstatus S sei eine Herausforderung. Es gehe dabei nicht nur um die Unterbringung der Flüchtenden, sondern auch um personelle Ressourcen auf der Verwaltung und an den Schulen.
Auf Bundes- und Kantonsebene müsse mehr getan werden. Dafür würden sich die Gemeinden im Kanton Zürich einsetzen. Ihren Unmut hätten diese in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundesrat formuliert. Die Antwort von Bundesrat Jans scheint ernüchternd gewesen zu sein.
«Auf Bundesebene kommen die Menschen an, die Gemeinden müssen sie aufnehmen. Die Gemeinden sind an unterster Stelle der Kaskade», formulierte es Kündig. Die Aufnahmequote in den Gemeinden sei vorgegeben, da gebe es kein «Wunschkonzert». Unter diesem Gesichtspunkt solle man die Rössliwiese-Vorlage betrachten.