An der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 wurde im Zusammenhang mit dem Baukredit Rössliwiese 2 die Frage nach den «Künzli-Baracken» gestellt. Dabei erwähnte Gemeinderätin Sylvia Veraguth ein Schreiben von der Baufirma Künzli AG, welche der Gemeinde Unterbringungsmöglichkeiten in den Wohnbaracken auf ihrem Gelände angeboten habe. Wir haben diesbezüglich bei der Gemeinderätin nachgefragt.
Hatte die Gemeinde früher schon einmal Baracken von der Künzli AG gemietet?
Sylvia Veraguth: Es bestand ein auf 10 Jahre befristetes Mietverhältnis zur Unterbringung von Asylsuchenden in den Jahren 2009 bis 2019. Vertragspartnerin der Künzli AG war aber nicht die Gemeinde, sondern die Asylorganisation Zürich (AOZ), welche damals für die Betreuung zuständig war.
Kennst du die Situation der Baracken vor Ort?
Ich war vor mehreren Jahren letztmals vor Ort. Die aktuelle Situation werde ich im Hinblick auf ein allfälliges Mietverhältnis anschauen. Es handelte sich damals um einfache Zimmer entlang eines Korridors mit gemeinsam genutzter Kochgelegenheit und Bad.
Welche Vor- und Nachteile siehst du in den Baracken?
Diese Art von Kollektivunterkünften eignet sich primär für alleinstehende Männer. Für Familien mit Kindern oder alleinstehende Frauen sind sie nicht geeignet.