Der Regierungsrat hat per 1. Januar 2023 die neuen Zürcher Spitallisten Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation verabschiedet. Ziel der Spitalplanung 2023 ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Versorgung der Zürcher Bevölkerung mit stationären medizinischen Leistungen für die kommenden Jahre.
Während die neuen Spitallisten Akutsomatik und Psychiatrie auf Anfang 2023 in Kraft treten konnten, wurde die Einführung der Spitalliste 2023 Rehabilitation durch eine Beschwerde des Kantons Thurgau an das Bundesverwaltungsgericht verzögert. Aus diesem Grund blieb vorerst die Spitalliste 2012 Rehabilitation in Kraft.
Mit seinem Urteil vom 13. November 2025 stellt das Bundesverwaltungsgericht nun fest, dass der Kanton Thurgau betreffend Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation nicht beschwerdelegitimiert war. So hält das Bundesverwaltungsgericht unter anderem fest: «Der Beschwerdeführer verfügt aber über kein legitimationsbegründendes schutzwürdiges Interesse, für eine genügende Auslastung der Kliniken mit Standort im Kanton Thurgau zu sorgen. Daran besteht allenfalls ein volkswirtschaftliches Interesse, das aber als solches nicht legitimationsbegründend ist. Die betroffenen Thurgauer Kliniken haben ihre wirtschaftlichen Interessen selbst zu verteidigen. Im konkreten Fall hat keine einzige Thurgauer Klinik gegen die im Rahmen der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation ergangenen Beschlüsse Beschwerde erhoben.»