An der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 war die Genehmigung des Baukredites in der Höhe von 2,865 Mio. Franken für das Projekt «Wohnen in der Rössliwiese 2», Unter-Ottikon, traktandiert. Im Zuge der Diskussion stellte ein Stimmberechtigter den Antrag auf eine nachträgliche Urnenabstimmung. Dieser Antrag fand die notwendige Zustimmung von einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten (wir berichteten).
Nach dieser Abstimmung ging der Gemeindepräsident zum nächsten Traktandum über und das Geschäft wurde nicht weiter beraten.
«Tatsächlich kann an der Gemeindeversammlung ein Drittel der Stimmberechtigten verlangen, dass über einen Beschluss nachträglich an der Urne abgestimmt wird. Ein solches
fakultatives Referendum ist im Gesetz vorgesehen», schreibt der Gemeinderat in seiner Mitteilung. Eine nachträgliche Urnenabstimmung bedeute jedoch, dass nach erfolgter Schlussabstimmung über ein Geschäft der Beschluss
der Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten an der Urne vorgelegt werde.
Die Gemeindeversammlung habe also zunächst über das ihr vorgelegte Geschäft zu beraten und Beschluss zu fassen, bevor sie über die nachträgliche Urnenabstimmung befinde.