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Gossau ZH
19.07.2024
19.07.2024 10:06 Uhr

«Wohnen in der Rössliwiese 2» doch nicht an Urne

Bild: Adobe Stock
Das Projekt «Wohnen in der Rössliwiese 2» für Flüchtlinge in Unter-Ottikon (Gossau ZH) muss aufgrund eines Verfahrensfehlers noch einmal der Gemeindeversammlung vorgelegt werden.

An der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 war die Genehmigung des Baukredites in der Höhe von 2,865 Mio. Franken für das Projekt «Wohnen in der Rössliwiese 2», Unter-Ottikon, traktandiert. Im Zuge der Diskussion stellte ein Stimmberechtigter den Antrag auf eine nachträgliche Urnenabstimmung. Dieser Antrag fand die notwendige Zustimmung von einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten (wir berichteten).

Nach dieser Abstimmung ging der Gemeindepräsident zum nächsten Traktandum über und das Geschäft wurde nicht weiter beraten.

«Tatsächlich kann an der Gemeindeversammlung ein Drittel der Stimmberechtigten verlangen, dass über einen Beschluss nachträglich an der Urne abgestimmt wird. Ein solches
fakultatives Referendum ist im Gesetz vorgesehen», schreibt der Gemeinderat in seiner Mitteilung. Eine nachträgliche Urnenabstimmung bedeute jedoch, dass nach erfolgter Schlussabstimmung über ein Geschäft der Beschluss
der Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten an der Urne vorgelegt werde.

Die Gemeindeversammlung habe also zunächst über das ihr vorgelegte Geschäft zu beraten und Beschluss zu fassen, bevor sie über die nachträgliche Urnenabstimmung befinde.

Weitere Beratung und Schlussabstimmung haben gefehlt

Gemäss Mitteilung hätte der Antrag auf nachträgliche Urnenabstimmung erst nach Beratung des Geschäfts und der
Schlussabstimmung zur Abstimmung gebracht werden dürfen und nicht bereits vorher.

Gemeinderat hat’s nicht gemerkt

Der Gemeinderat sei von einer Stimmberechtigten im Nachgang zur Gemeindeversammlung auf den Verfahrensfehler aufmerksam gemacht worden, heisst es in der Mitteilung weiter. Eine «umgehend eingeleitete
Prüfung durch externe Fachpersonen» habe es bestätigt. Der von den Stimmberechtigten gefasste Beschluss habe aus rechtlicher Sicht einen «offensichtlichen und schweren Mangel» und sei rechtswidrig. Das Geschäft müsse deshalb der Gemeindeversammlung noch einmal vorgelegt werden.

Vorsorgliche Vorbereitung der Urnenabstimmung

Der Gemeinderat bedauere den Verfahrensfehler ausserordentlich. Er wird das Geschäft der Gemeindeversammlung vom 9. September 2024 noch einmal vorlegen.

Nach der Schlussabstimmung bestehe wiederum die Möglichkeit, einen Antrag auf nachträgliche Urnenabstimmung zu stellen. Den Stimmberechtigten erwachse durch dieses Vorgehen kein Nachteil.

Damit bei einem allfälligen fakultativen Referendum möglichst keine weiteren Verzögerungen entstehen, habe der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung beauftragt, vorsorglich sämtliche Vorbereitungen dafür zu treffen, dass noch in diesem Jahr eine entsprechende
Urnenabstimmung stattfinden könnte.

Zürioberland24/bt