Mit dem vorliegenden Antrag soll die Gemeindeordnung aus dem Jahr 2017 punktuell angepasst werden. Die heute gültige Gemeindeordnung wurde bereits nach dem neuen Gemeindegesetz verfasst und im Rahmen der Bildung der Einheitsgemeinde von den Stimmberechtigten angenommen. Den Stimmberechtigten wurde anlässlich dieses Urnengangs versprochen, die Zahl der Gemeinderatsmitglieder zu überprüfen. Die Anzahl der Gemeinderäte soll nun auf sieben reduziert werden. Damit diese Änderung umgesetzt werden kann, ist eine Totalrevision der Gemeindeordnung erforderlich. Mit der vorliegenden Revision werden weiter verschiedene Artikel und Textstellen der Gemeindeordnung präzisiert und noch ausstehende Anpassungen an das übergeordnete Recht vollzogen. Daneben sind als wichtigste Änderungen vorgesehen: Erhöhte Finanzkompetenzen der Schulpflege und die Aufteilung der Kompetenzen der Behörden in nicht delegierbare und delegierbare.