Die Haldenstrasse in Gossau wurde im Vorfeld vom Gemeinderat als wichtige Verbindungsstrasse während der Sanierungsarbeiten im Zentrum von Gossau genannt, entsprechend sollte sie während der gesamten Baustellenzeit offen bleiben. Die Arbeiten begannen im Januar 2025, drei Monate später zog der Gemeinderat ein erstes Fazit und bezeichnete das Verkehrsregime mit offener Haldenstrasse als gut.
Dann die Kehrtwende: Aufgrund von Einsprachen von Anwohnenden der Haldenstrasse machte die Gemeinde einen Rückzieher und liess die Strasse im Mai 2025 sperren (wir berichteten).
Die Sperrung löste einen Sturm der Empörung bei der Bevölkerung und auch bei den Ladenbetreibern im Zentrum von Gossau aus. Eine Bewohnerin aus Gossau startete daraufhin eine Unterschriftensammlung, damit die Haldenstrasse wieder geöffnet wird. Diese Sammlung generierte über 700 Unterschriften.
Im Juni 2025 legten mehrere Gossauer Firmen sowie die Unterschriftensammlerin ausserdem Rekurs beim Statthalteramt ein. Sie beantragten, den Beschluss des Gemeinderates vom 7. Mai 2025 für nichtig zu erklären und ihn aufzuheben, sodass die Haldenstrasse wieder für den Verkehr geöffnet wird.
Teilerfolg für die Rekurrenten
Der Statthalter liess zwar die Strasse nicht wieder öffnen. Aber die Rekurrenten durften dennoch einen Teilerfolg verbuchen: Der Statthalter rügte die Gemeinde im August 2025, dass sie die neuerliche Sperrung hätte amtlich ausschrieben müssen, was nicht erfolgt war. Er forderte den Gemeinderat auf, dies umgehend nachzuholen. Mit der amtlichen Publikation liess sich der Gemeinderat allerdings Zeit. Sie erfolgte erst am 10. Oktober 2025.