Für viele gehört das Feuerwerk zu Silvester und zum 1. August fest dazu. Gleichzeitig wächst jedoch die Kritik an Lärm, Feinstaub und der Belastung für Tiere und Umwelt. In der Schweiz existiert kein nationales oder kantonales Feuerwerksverbot – die Regelungen liegen bei den Gemeinden. Entsprechend unterschiedlich ist die Situation von Ort zu Ort. Eine Übersicht zur aktuellen Situation in der Region findest du hier.
Gemeinden mit Feuerwerksverbot
In mehreren Gemeinden ist das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk bereits untersagt. Diese Regelungen gelten in der Regel sowohl für Silvester als auch für den Nationalfeiertag:
Bubikon, Dürnten, Egg, Fällanden, Grüningen, Hombrechtikon, Schwerzenbach, Wangen-Brüttisellen, Wald
Verbot ab 2026
In Rüti ZH und in Bauma wurde ein Verbot an der Urne beschlossen. Dieses tritt jedoch erst ab 2026 in Kraft, weshalb an Silvester 2025 noch Feuerwerk gezündet werden darf.