Aus der Richtplanvorlage gestrichen wurde das Gebiet Hombergchropf bei Bubikon, wie der Zürcher Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Bei vereinzelten anderen Gebieten kam es zu Änderungen wie Flächenreduktion oder der Vergrösserung von Abständen zu geschützten Ortsbildern.
Ebenfalls nicht eingetragen werden sollen diejenigen Gebiete, die bei der öffentlichen Auflage im vergangenen Jahr als "Zwischenergebnisse" vorgeschlagen wurden. Bei diesen Gebieten bestehen Konflikte mit der militärischen oder zivilen Nutzung des Luftraums.
Es verbleiben 19 Gebiete, die als Eignungsgebiete für Windkraft im Richtplan eingetragen werden sollen. In den vorgeschlagenen Gebieten liessen sich gemäss Mitteilung bis zu 60 Windenergieanlagen mit einem Stromertrag von bis zu 520 Gigawattstunden realisieren. Die Vorlage geht nun an den Kantonsrat. Dieser entscheidet abschliessend, ein Referendum ist nicht möglich.
Das beschleunigte Verfahren muss warten
Vorerst nicht weiter verfolgt wird die von Baudirektor Martin Neukom (Grüne) angestrebte Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens für Windenergieanlagen. Der Regierungsrat will zunächst die politische Diskussion um die Richtplaneinträge abwarten.
Es gilt somit bis auf Weiteres das bisherige Verfahren. Für den Bau von Windkraftanlagen braucht es unter anderem ein kantonales Gestaltungsplanverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung sowie ein kommunales Baubewilligungsverfahren.