In der Gemeinde Gossau ZH ist die vorweihnachtliche Stummung getrübt, beziehungsweise verdunkelt. Der Grund: Der Gemeinderat hat im Rahmen der Überarbeitung der kommunalen Polizeiverordnung (PVO) einen neuen Artikel unter Punkt «Ruhe, Ordnung und Sicherheit» aufgenommen, der das Einschalten von Weihnachtsbeleuchtung vor dem 1. Advent und nach dem 6. Januar verbietet – für Gewerbe und Private. Ausserdem wird der Gemeinderat in dem Artikel ermächtigt, bei Bedarf weitere Einschränkungen zu bestimmen. Die neue PVO ist seit Juli 2025 in Kraft.
Gossau ist damit allein auf weiter Flur: Eine solche Einschränkung kennen weder die umliegenden Gemeinden wie Bubikon, Grüningen, Oetwil oder Hinwil, noch Städte wie Uster oder Wetzikon.
Niemand scheint davon gewusst zu haben
Von diesem neuen Gesetz scheint die Bevölkerung von Gossau nichts gewusst zu haben – auch jene nicht, die der neuen Polizeiverordnung im November 2024 an der Gemeimdeversammlung zugestimmt haben.
Zürioberland24 wurde vor kurzem auf die neue Bestimmung aufmerksam und machte sie publik. Die Reaktionen, vor allem in den sozialen Medien, sind gross. Die Mehrheit kann es nicht nachvollziehen und ärgert sich darüber.
Mehrere Personen, die an der besagten Gemeindeversammlung anwesend waren, haben sich bei Zürioberland24 gemeldet und erzählten, davon nichts gewusst zu haben. Eine Frau sagt: «Da wurde über Parkordnung gesprochen und über das neue Verbot von lautem Feuerwerk, aber nicht über Weihnachtsbeleuchtung. Hätte ich das gewusst, hätte ich der Verordnung nicht zugestimmt.»
Der Gemeinderat weist die Kritik zurück. Man habe die geplanten Änderungen korrekt im Vorfeld amtlich publiziert. An der Versammlung habe man gefragt, ob man auf alle Themen eingehen soll, was verneint worden sei (wir berichteten).