Seit Juli 2025 gilt die neue Polizeiverordnung, die im vergangenen Jahr überarbeitet und der Gemeindeversammlung vom 18. November 2024 vorgelegt wurde. Die Verordnung enthielt etliche Anpassungen, darunter auch neu hinzugefügte Artikel. Einer davon ist ein Verbot von gewerblicher und privater Weihnachtsbeleuchtung vor dem 1. Advent sowie nach dem 6. Januar. Ausserdem werden die Beleuchtungszeiten eingeschränkt. Von 24.00 Uhr bis 6.00 Uhr müssen die Beleuchtungen ausgeschaltet werden (Zürioberland24 berichtete).
Ich wage zu behaupten, dass der Grossteil der Gossauer Bevölkerung von diesem Artikel schlichtweg nichts wusste. Von einem Artikel, der aber den Grossteil der Gossauer Bevölkerung und eine Vielzahl der Haushalte ganz persönlich betrifft. Und beschäftigt, wie die Kommentare in den sozialen Medien und auch die Kontaktaufnahmen in unserer Redaktion zeigen.
Ein Mann sagte zu mir: «Ich habe vor kurzem mehrere Familienangehörige verloren. Die Lichter geben mir Kraft in der dunklen Jahreszeit.» Geht es nach dem Gesetz, müsste er seine Weihnachtsbeleuchtung bis am 30. November ausschalten. «Ich empfinde es als massiver Eingriff in meine Privatsphäre. Ich bezahle für den Strom schliesslich selbst.»
Wusste die Gemeindeversammlung, worüber sie abstimmt?
Bezüglich Gemeindeversammlung vom 18. November 2024 wage ich zu behaupten, dass auch die 232 Teilnehmer, von denen gerade einmal 122 effektiv Ja zur Polizeiverordnung gestimmt haben, nichts von dem neuen Artikel gewusst haben.
Nach der intensiven Diskussion über das Budget und zu vorgerückter Stunde, hatte der für die Polizeiverordnung zuständige Gemeinderat Salvatore Giorgiano offensichtlich keine Lust, auf die einzelnen Punkte einzugehen. Der damals hörbar gesundheitlich angeschlagene Giorgiano war zwar in der Lage, auf einzelne Punkte wie eine Änderung bei der Parkordnung einzugehen, doch die Sache mit der Weihnachtsbeleuchtung – ein ganz neu hinzugefügter Passus notabene – schien nicht wichtig genug. Oder man wollte das Geschäft ganz einfach so schnell wie möglich über die Bühne bringen, weil ja im Zusammenhang mit der Polizeiverordnung auch noch das geplante Verbot von lärmendem Feuerwerk bevorstand.
Fakt ist: Der Gemeinderat hielt es nicht für nötig, die Versammlung über den neuen Artikel zu informieren. Gemeindeschreiber Thomas-Peter Binder sagte dazu auf Anfrage von Zürioberland24: «Es bestand weder Notwendigkeit noch Anlass, auf alle der zahlreichen Änderungen im Detail einzugehen.»