Es geht in grossen Schritten Richtung Advents- und Weihnachtszeit. In Gossau leuchten seit Allerheiligen, spätestens aber seit dem Räbeliechtli-Umzug in Gossau Dorf vom vergangenen Wochenende, da und dort die ersten Weihnachts-Dekorationen.
Ob die Bewohnerinnen und Bewohner wohl wissen, dass sie damit etwas Verbotenes tun? Denn genau so ist es.
Erst ab 1. Advent erlaubt
Wer die neue Polizeiverordnung der Gemeinde Gossau liest, die seit Juli 2025 in Kraft ist, erfährt unter Punkt 9, Lichtemissionen:
«Gewerbliche Lichtemissionen, private Zierleuchten sowie Weihnachtsbeleuchtungen sind von 24.00 bis 06.00 Uhr auszuschalten. Weihnachtsbeleuchtungen dürfen für die Dauer vom 1. Advent bis 6. Januar betrieben werden. Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen weitergehende Einschränkungen verfügen oder Ausnahmen bewilligen.»
Wer wusste davon?
Im November 2024 wurde die überarbeitete Polizeiverordnung an der Gemeindeversammlung traktandiert - als letzte nach der diskussionsreichen Budgetversammlung. Thema war dabei vor allem das geforderte Verbot von lärmendem Feuerwerk und neue Parkierregelungen.
Zu vorgerückter Stunde – es war nach 22 Uhr, informierte Gemeinderat Salvatore Giorgiano über die Gründe, die eine Anpassung der Verordnung nötig machen.
Auf die konkreten Änderungen ging Giorgiano nicht ein. Man könne die x-seitige Totalrevision als synopse Gegenüberstellung mit den alten und neuen Punkten natürlich aufzeigen. Doch weder er noch die Versammlung schienen darauf um die Zeit noch Lust zu haben. Und so stimmte die Gemeindeversammlung nach Diskussion über das Verbot von lärmendem Feuerwerk gegen 22.45 Uhr dem Geschäft zu – und damit unwissentlich auch dem Verbot von Weihnachtsbeleuchtung vor dem 1. Advent.