Da keine aktiven Kontrollen stattfinden und auch keine Bussen geplant sind, was bringt dann ein solches Gesetz in der Polizeiverordnung? Wäre ein Appell von Seiten Gemeinderat an die Bevölkerung und die Situation zu beobachten, nicht zielführender gewesen?
Eine Verankerung in der Polizeiverordnung dürfte effektiver wirken als Appelle des Gemeinderats. Wie bereits ausgeführt, dient die Regelung dem Zweck, die Lichtimmissionen in der Winterzeit einzuschränken und den Umweltschutz zu fördern. Es gehört denn auch zur Aufgabe der Gemeinde, Meldungen über schädliche oder lästige Lichtimmissionen zu behandeln. Mit der Annahme der Polizeiverordnung wurde das Anliegen Reduktion der Lichtimmissionen durch die Gemeindeversammlung unterstützt. Sollten Stimmberechtigten nunmehr der Auffassung sein, die Regelung gehe zu weit, können sie mittels Initiative eine Änderung der Polizeiverordnung verlangen.
Der Weihnachtsmarkt von Gossau findet jeweils vor dem 1. Advent statt. Unseres Wissens wurde an dem Tag jeweils die Weihnachtsbeleuchtung der Gemeinde offiziell aktiviert. Wird das unter der neuen Regelung demnach nicht mehr der Fall sein?
Die neue Regelung schliesst die Weihnachtsbeleuchtung im Rahmen des Gossauer Weihnachtsmarkts nicht aus. Für öffentliche Anlässe oder besondere Situationen kann der Gemeinderat Ausnahmen bewilligen.
Da der Weihnachtsmarkt 2025 bereits seit längerer Zeit geplant war, hat der Gemeinderat für diesen Anlass eine einmalige Ausnahmebewilligung erteilt. Die entsprechende amtliche Publikation erfolgte am 10. Oktober 2025. Dies bedeutet, dass im Gebiet um den Weihnachtsmarkt-Standort Ernst-Brugger-Platz/Gemeindehaus-Areal die Weihnachtsbeleuchtung bereits ab Samstag, 29. November 2025, 6 Uhr, in Betrieb genommen werden darf.
Was sagt der Gemeinderat zum Umstand, dass keine der umliegenden Gemeinden – weder Grüningen, Hinwil, Bubikon, noch Städte wie Uster und Wetzikon – eine solche Regelung kennen?
Es ist grundsätzlich nicht am Gemeinderat Gossau, die Polizeiverordnungen anderer Gemeinden zu bewerten oder zu kommentieren. Nur soviel: Bubikon war die erste Gemeinde im Kanton Zürich, die lärmendes Feuerwerk verboten hat. Andere Gemeinden – so auch Gossau – sind diesem Beispiel gefolgt. Bei der Gossauer Lichtimmissionsregelung könnte es sich gleich verhalten.
Anmerkung der Redaktion: Das Feuerwerkverbot in Bubikon wie auch in den anderen Gemeinden, welche ein solches Feuerwerkverbot inzwischen eingeführt haben, entstand nicht durch die Initiative der Gemeinderäte, sondern durch Einzelinitiativen aus der Bevölkerung.