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03.10.2025

GZO: Traurige Chronologie

Hat das GZO eine Zukunft? (Archivbild)
Hat das GZO eine Zukunft? (Archivbild) Bild: Deborah Spinelli/GZO
Im November 2025 stimmen mehrere Gemeinden an der Urne oder an der Gemeindeversammlung über die Beteiligung am Sanierungskredit des GZO-Spitals Wetzikon ab. Die wichtigsten Ereignisse der letzten Monate.

Rückblende: Die GZO AG wollte das in die Jahre gekommene Hochhaus des GZO-Spitals sanieren und zudem einen grossen Erweiterungsbau
schaffen für neue Bettenstationen. Das Geld für einen solchen Bau hatte das Spital nicht. Die GZO AG wollte das Projekt dennoch realisieren und hat im Jahr 2014 eine Anleihe in der Höhe von 170 Millionen Franken herausgegeben.

Die Sanierung und der Erweiterungsbau sollten also zu 100 Prozent mit Fremdkapital finanziert werden. «Eine Anleihe in dieser Höhe aufzulegen, ist ein eher ungewöhnlicher Schritt», schrieb der «Zürcher Oberländer» am 23. Mai 2014 dazu. Zu den Käufern der Anleihe zählen Banken, Vermögensverwalter und Grossinvestoren wie Versicherungen und Pensionskassen.

«Nicht systemrelevant»

Die 17 0-Millionen-Anleihe hätte im Juni 2024 von der GZO AG zurückgezahlt werden müssen. Doch das Spital war dazu nicht in der Lage. Das GZO-Management klopfte daraufhin bei der Gesundheitsdirektion an und bat um finanzielle Unterstützung in der Höhe von 180 Millionen Franken. Doch die Gesundheitsdirektion lehnte ab, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für die geforderte Unterstützung nicht erfüllt seien. Ausserdem sei das GZO Spital Wetzikon nicht systemrelevant.

Zur gleichen Zeit musste das Spital bekanntgeben, dass es im Geschäftsjahr 2023 einen Verlust von 12 Millionen Franken eingefahren hat.

Negativspirale dreht sich weiter

Was dann folgte, weiss mittlerweile wohl jeder: Das Spital ging im April 2024 in die provisorische Nachlassstundung, um vorerst vor Betreibungen geschützt zu sein. Das Gericht bestellte zwei Sachwalter, die von der GZO AG selbst vorgeschlagen wurden.

Online-Petition ohne Wirkung

Im Mai 2024 lancierte eine GZO-Patientin eine Online-Petition, welche die Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli aufforderte, den Entscheid zu überdenken. Die Petition wurde von über 10 000 Personen unterzeichnet. Rickli nahm die Petition entgegen und zeigte Verständnis für die Anliegen. Es ändere jedoch nichts am Entscheid des Kantons, dem GZO keine Gelder zu sprechen.

Die Gründe: Die Finanzierung oder Refinanzierung eines Spitals liege in der Verantwortung des Spitals und seiner Trägerschaft. Eine finanzielle Unterstützung durch den Kanton sei gemäss Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz lediglich in äussersten Notlagen und Ausnahmefällen möglich bei Spitälern von unverzichtbarer Bedeutung für die Gesundheitsversorgung bzw. bei (drohendem) Spitalversorgungsnotstand. Für das GZO hätten weder die Unverzichtbarkeit des Spitals noch die Notwendigkeit der Anlagen für die Zürcher Spitalversorgung bestätigt werden können. Und: Der Kanton könne finanzielle Mittel nur bei Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen gewähren, was im Fall des GZO ebenfalls nicht gegeben sei.

Totalunternehmer stellt Arbeiten ein

Im Mai 2024 kündigte der Totalunternehmer, die Steiner AG, den Vertrag für den Erweiterungsbau, die Arbeiten am Bau wurden eingestellt. Im Juni 2024 musste auch die Steiner AG in die provisorische Nachlassstundung, seit Februar 2025 befindet sie sich in der definitiven.

Gläubigergruppe formiert sich

Im Juli 2024 formierte sich eine Gruppe von Anleihe-Gläubigern der Obligationsanleihe zur GZO Creditor Group. Diese Gruppe, vertreten von Clearway Capital, übt massiv Kritik am GZO-Management und seinem damaligen Präsidenten Jörg Kündig. Man habe ohne Eigenkapital einen «Turmbau zu Babel» geplant. Das GZO versuche nun, sich vor der Verantwortung zu drücken.

Die Gruppe verlangte die Einberufung einer Gläubigerversammlung, um über alternative Möglichkeiten zu diskutieren, unter anderem über die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe. Die Anträge fanden an der Gläubigerversammlung keine Mehrheit, jedoch wurde ein Vertreter der Gläubigergruppe, Gregor Greber, als Beobachter in den Verwaltungsrat gewählt.

Gläubiger würden hohen Preis zahlen

Ende August 2024 gewährte das Bezirksgericht Hinwil eine Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung bis Ende 2024. Zwei Monate später, im Oktober 2024, gab die GZO AG das geplante Sanierungskonzept bekannt. Dieses sieht einen sog. Schuldenschnitt von 65 bis 70 Prozent vor. Heisst: Die Gläubiger – dazu gehören neben den erwähnten Anleihegläubigern auch etliche Lieferanten des Spitals, Bauhandwerker und (ehemalige) Mitarbeitende der GZO AG – sollen auf 65 bis 70 Prozent ihrer Forderungen verzichten.

Und das ist nicht eben wenig: Nach einem im Februar 2025 erfolgten Schuldenruf beläuft sich die Gesamtsumme der Forderungen gemäss Sachwalter auf 132 Millionen Franken. Allein für den unfertigen Neubau sollen Forderungen von rund 79 Millionen Franken angemeldet worden sein. Der Vorschlag ist für viele der Gläubiger inakzeptabel. Sie wollen nicht auf so viel Geld verzichten.

Verwaltungsrat tritt zurück

Ende November 2024 gab das Spital bekannt, dass der Verwaltungsrat geschlossen zurücktritt. Im April 2025 wurden die neuen Mitglieder des Verwaltungsrats bekanntgegeben. Präsidiert wird der neue VR von Andreas Mika, der zuvor als Berater für die GZO tätig war. Diese Verbindung wurde von Kantonsrätin und Gemeindepräsidentin von Rüti Yvonne Bürgin kritisiert. In den Medien kommen zudem Fragen über die Haftbarkeit von Verwaltungsräten auf. Denn laut Gesetz haften Verwaltungsräte persönlich. Da dem alten GZO-Verwaltungsrat die Décharge nicht mehr erteilt wurde, könnte die GZO AG rechtlich gesehen Schadenersatzansprüche stellen.

Spital überschuldet

Im Dezember 2024 gewährte das Bezirksgericht Hinwil mit der definitiven Nachlassstundung eine letzte Frist bis am 19. Juni 2026. Im April 2025 dann eine neue Hiobsbotschaft: Das Spital muss einen Verlust von 123 Mio. Franken bekanntgeben – das Spital ist überschuldet. Gründe sind hohe Abschreibungen beim Neubau, aber auch das teure Arbeitszeitmodell, das 2022 eingeführt wurde. Darin wurde die Arbeitszeit für den Schichtdienst um 10 Prozent reduziert, bei gleichbleibendem Lohn.

Gemeinden sollen 50 Millionen einschiessen

Das Sanierungskonzept des GZO-Managements und der Sachwalter sieht neben dem Schuldenschnitt eine zusätzliche Kapitalisierung durch die zwölf Aktionärsgemeinden vor: Diese sollen insgesamt 50 Millionen Franken einschiessen. Dabei versichern GZO und Sachwalter, dass die Gelder nicht zur Schuldentilgung, sondern zur Sicherstellung des operativen Betriebs und zur «Gesundung» des Spitals verwendet würden.

Über diesen 50-Millionen-Kredit müssen die Stimmberechtigten in den zwölf Aktionärsgemeinden aus rechtlichen Gründen an der Gemeindeversammlung bzw. an der Urne abstimmen. Die Gemeinderäte von Rüti und Bubikon gaben im Februar 2025 bekannt, dass sie den Kredit ablehnen, da das Sanierungskonzept ungenügend und mit zu vielen Unsicherheiten behaftet sei.

Die Gemeinden Fischenthal und Grüningen haben dem Kredit an ihren Gemeindeversammlungen im Frühsommer 2025 zugestimmt.

In Bubikon entschieden die Stimmbürger an der Gemeindeversammlung im Juni 2025, dass die Vorlage an die Urne muss, was im November der Fall sein wird. Die übrigen Gemeinden stimmen ebenfalls im November über die Vorlage ab, auch Wetzikon.

Hohe Belastung in den Gemeinden

Der 50-Millionen-Kredit wird anhand der Einwohnerzahl der zwölf Aktionärsgemeinden aufgeteilt. Als grösster Partner im Verbund müsste Wetzikon rund 12,8 Mio. Franken einschiessen, Rüti würde mit über 6 Mio., Hinwil mit 5,6 Mio. und Gossau mit rund 5 Mio. Franken zur Kasse gebeten.

Dabei muss man wissen, dass die meisten Gemeinden nicht in der Lage sind, dieses Geld aus eigenen Mitteln zu bezahlen, sondern dass sie dafür selbst Kredite aufnehmen müssten, auf die Zinsen fällig werden.

Zweite Gläubigerversammlung

Am 8. September 2025 fand eine weitere Gläubigerversammlung statt. Dabei wurde der Antrag der GZO Creditor Group behandelt, die beiden Sachwalter abzusetzen und durch einen einzigen zu ersetzen. Die Gläubigergruppe wirft den Sachwaltern vor, die Interessen der Gläubiger zu wenig zu vertreten. Ausserdem seien die aufgelaufenen Kosten für die Berater immens. Die Beraterkosten würden sich auf 100 000 Franken pro Monat belaufen und fast den gesamten positiven Cashflow des Spitals vertilgen. Die GZO AG schlug daraufhin in Windeseile die Bildung eines Gläubigerausschusses als Alternative zur Abwahl der Sachwalter vor.

An der Gläubigerversammlung in Uster nahmen über 500 Gläubigerstimmen teil. Ein Grossteil waren GZO-Mitarbeitende, die – selbsterklärend – ganz im Sinne ihres Arbeitgebers stimmten. Der Antrag die Sachwalter zu ersetzen, wurde abgelehnt. Das Misstrauen gegenüber dem Prozess kam jedoch klar zum Ausdruck: 164 Gläubiger hatten für die Absetzung der Sachwalter gestimmt.

Der Bildung eines fünfköpfigen Gläubigerausschusses wurde zugestimmt. Die Mitglieder sind Maurice Faesch (Finanzgläubiger), Markus Eberle und Marc Meili (beide Anleihegläubiger), Dr. med. Markus Karzig (Hausarzt/Zuweiser) sowie Dr. med. Alexandra Kochanowski (GZO-Mitarbeiterin).

Die GZO Creditor Group wertete die Versammlung trotz Niederlage bezüglich Sachwalter-Ersatz als Erfolg. Mit dem Gläubigerausschuss seien die Finanzgläubiger nun besser im Restrukturierungsprozess vertreten.

Zusätzliches Darlehen für Fertigstellung des Baus?

An der Gläubigerversammlung informierte der VR-Präsident Andreas Mika über die derzeitigen Überlegungen zur «Schärfung» des Sanierungskonzepts. Man prüfe als «Denkansatz» neu ein zusätzliches Darlehen für die Fertigstellung des Neubaus. Wo und wie man ein solches Darlehen erhalten sollt e, und konkrete Angaben zur Verbesserung des Sanierungskonzepts blieben allerdings aus.

Barbara Tudor