Der Verlag Gossauer Info mit Sitz in Egg ZH hat einen persönlich adressierten Werbebrief an die Gossauer Bevölkerung verschickt, in dem um einen freiwilligen Beitrag für das Dorfmagazin gebeten wurde. Die Adressdaten dafür stammten direkt von der Gemeinde Gossau ZH. Ein Paar aus Gossau ZH ist der Meinung, dass damit das Datenschutzgesetz missachtet wurde (Zürioberland24 berichtete).
Gratisadressen für Werbezwecke
Auf Anfrage von Zürioberland24 hat die Gemeinde in der Zwischenzeit Stellung dazu genommen. Sie sieht kein Problem damit und begründet die Herausgabe der postalischen Adressen ihrer Bürgerinnen und Bürger an den Verlag, dass das «Gossauer Info» beliebt sei und einen wesentlichen Beitrag für das Gemeindewohl leiste. Auch sei das Gossauer Info eine wichtige Ergänzung zur gemeindeeigenen Website, weshalb die Publikation von der Gemeinde auch finanziell unterstützt werde (mit jährlich 30'000 Franken für ca. 100 Inhaltsseiten pro Jahr gemäss Angaben des Verlags Gossauer Info). «Dieses zu fördern, gehört zum Alltag der Gemeinde», schreibt die Gemeinde in ihrer Stellungnahme weiter. Die Herausgabe stütze sich zudem auf den Artikel 19 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (Gesetzestext siehe Info-Box).