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06.03.2022

«In welche Zivilschutzunterkunft muss ich?»

Es stehen ausreichend Zivilschutzräume für die Schweizer Bevölkerung zur Verfügung. (Symbolbild)
Es stehen ausreichend Zivilschutzräume für die Schweizer Bevölkerung zur Verfügung. (Symbolbild) Bild: zVg
Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) sowie bei den Kantonen und Gemeinden gehen im Zusammenhang mit der Militärintervention Russlands in der Ukraine zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Ein Faktenblatt gibt Auskunft und wird bei Bedarf aktualisiert.

Viele Menschen fragen sich im Zusammenhang mit dem aktuellen Ukraine-Konflikt, wohin man sich im Ernstfall in Sicherheit bringen kann. Auch bei Zürioberland24 sind bereits solche Anfragen eingegangen.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS hat ein Faktenblatt publiziert, welches die wichtigsten Informationen enthält. Es wird bei Bedarf aktualisiert. Zurzeit seien für die Bevölkerung keine besonderen Massnahmen nötig.

Das Wichtigste im Überblick

Schutzräume

  • In der Schweiz sind in rund 365'000 privaten und öffentlichen Schutzräumen rund 9 Mio. Schutzplätze für die Einwohnerinnen und Einwohner vorhanden, was einem Deckungsgrad von über 100% entspricht.
  • Die Bekanntgabe der Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen erfolgt dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert. Die Kantone führen und aktualisieren regelmässig die Zuweisungsplanung.
  • Die Schutzräume können in kurzer Zeit zum Schutz für die Bevölkerung hergerichtet werden.
  • Die Schutzräume sind so ausgelegt, dass sie kürzere oder längere Aufenthalte (wenige Stunden bis mehrere Tage) ermöglichen.

Notvorrat

Die Bevölkerung sollte in der Lage sein, sich während mehrerer Tage ohne externe Unterstützung verpflegen zu können. Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) rät deshalb dazu, einen Notvorrat für rund eine Woche zu halten.

Information, Warnung und Alarmierung

Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die
Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss bekannt.

Jodtabletten

  • Jodtabletten kommen bei einem schweren Kernkraftwerkunfall zum Einsatz, bei dem radioaktives Jod
    austritt. Sie verhindern, dass sich in den Schilddrüsen radioaktives Jod anreichert und Schilddrüsenkrebs entsteht. Bei einem Ereignis müssen Jodtabletten rechtzeitig eingenommen werden.
  • In den Gemeinden im Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwert werden Jodtabletten vorsorglich an alle Personen verteilt, die sich regelmässig dort aufhalten. In diesen Gemeinden lagern Jodtabletten ebenfalls in Apotheken und Drogerien und könnten dort bei Verlust zum Preis von Fr. 5.– bezogen werden.
  • In den Gebieten ausserhalb von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk lagern die Kantone Jodtabletten, um im Ereignisfall die gesamte Bevölkerung damit zu versorgen. Derzeit müssen Privatpersonen ausserhalb dieser Zone keine Jodtabletten lagern.
  • Es gibt in Bezug auf die aktuelle Situation kein Szenario, bei dem die Verteilung bzw. die Einnahme von Jodtabletten erforderlich ist. Der Bund verzichtet derzeit auf die Anordnung allfälliger Schutzmassnahmen für einen nuklearen Konflikt.

Zivilschutzorganisation ZSO Bachtel

Die Zivilschutzorganisationen ZSO Bäretswil, ZSO Bubikon, ZSO Dürnten, ZSO Hinwil und ZSO Rüti bilden einen Sicherheitszweckverband, dem diese fünf Gemeinden angehören.

www.zsobachtel.ch

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