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Bubikon
30.08.2021

Kostenbeitrag für Kunst im Alterszentrum Sunnegarte

Bild: Alterszentrum Sunnegarte Bubikon
Der Raum der Stille im Alterszentrum Sunnegarte in Bubikon soll mit Kunst am Bau bereichert werden, auch mit einer Kostenbeteiligung der Gemeinde.

Der Raum der Stille beim Neubauprojekt des Alterszentrums Sunnegarte soll mit Kunst am Bau bereichert werden, wofür der Gemeinderat 2017 bereits einen Beitrag von maximal 30‘000 Franken zu Lasten des damals noch existierenden Gemeinderatsfonds bewilligt hat. Das Finanzierungskonzept sah ein privates Sponsoring vor, welches die Gemeinde bis zum Maximalbetrag von 30‘000 Franken verdoppeln sollte. Die Zentrum Sunnegarte AG führte einen Wettbewerb durch und eine Jury empfahl aus verschiedenen Eingaben den Vorschlag der Kunstschaffenden Daniela Keiser, die mit zwei integrierten Wandbildern mit Sonnenblumen und Holunder den Raum der Stille sowie die Eingangspartie zu diesem Raum bereichern soll. Der Bau schritt voran,  die  notwendigen Sponsorenbeiträge konnten eingeholt werden und der Gemeindebeitrag an das Kunstprojekt wurde fällig.

Änderungen in der Finanzkompetenz

«Inzwischen ist der Gemeinderatsfonds mit zwei anderen Sonderrechnungen zum Bubiker-Fonds zusammengelegt worden», schreibt die Gemeinde in einer Medienmitteilung. Die Gemeindeversammlung habe 2020 das entsprechende Reglement bewilligt und gleichzeitig auf Antrag der Rechnungsprüfungskommission den zulässigen Höchstbetrag auf maximal zehn Prozent der Finanzkompetenz gemäss Gemeindeordnung beschränkt, was 15‘000 Franken entspreche.  «Seit 2017 haben die Behördenmitglieder und die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter alle gewechselt. Der Beschluss über die Kostengutsprache war weder bekannt noch auf einer Pendenzenliste und bei der Neuregelung der Fondszusammenlegung blieb die bereits erteilte Kostengutsprache deshalb unberücksichtigt», schreibt die Gemeinde weiter.  Der Gemeinderat habe jetzt allerdings in Absprache mit der RPK den Betrag von 30‘000 Franken zur Auszahlung freigegeben, weil zum Zeitpunkt der Kostengutsprache 2017 die einschränkende Finanzkompetenz noch nicht gegolten habe.

ZO24
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