Die Kommission beantragte die Änderung mit 10 zu 5 Stimmen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Damit würden Rechtsgrundlagen zum Datenaustausch mit anderen Polizeikorps geschaffen.
Die Mehrheit der Kommission erhofft sich eine bessere Deliktprävention, besonders bei der Verhinderung von Terroranschlägen oder Straftaten mit extremistischem Hintergrund.
Für eine Ermittlung in geschlossenen Foren braucht es eine Bewilligung des Zwangsmassnahmengerichts. Wenn ernsthafte Anzeichen für ein Verbrechen vorhanden sind, soll eine Ermittlung möglich sein.
Unscharfe Verkehrsüberwachung
In einem Punkt musste der Regierungsrat zurückkrebsen. Das Bundesgericht liess eine automatisierte Erkennung von Kontrollschildern nicht zu. Neu soll es aber möglich sein, den Verkehr mit unscharfen Videobildern zu überwachen. Sollten "ernsthafte Anzeichen für eine Gefahr" bestehen, soll die Polizei die Aufzeichnungen auch hochauflösend auswerten können.
Gegen die Änderungen sprachen sich in der Kommission SP, Grüne und AL aus. In einer Mitteilung schrieb die AL dass die Änderungen ein "massiver Eingriff in die Privatsphäre der Bevölkerung" seien. Für die SP bringt die Vorlage keinen nachweisbaren Sicherheitsgewinn.
FDP und SVP reagierten hingegen wohlwollend. Die Polizei müsse in der Lage sein auf Kriminalität im virtuellen Raum zu reagieren, findet die FDP. Die SVP sieht "moderne Polizeiarbeit rechtlich abgesichert".
Das Geschäft geht nun an den Kantonsrat, der in einer seiner nächsten Sitzungen darüber beraten wird.