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Wetzikon
07.01.2026

Maskenpflicht am GZO

Wegen der starken Grippewelle gilt Maskenpflicht in den Spitälern in Wetzikon und Uster. (Symbolbild)
Wegen der starken Grippewelle gilt Maskenpflicht in den Spitälern in Wetzikon und Uster. (Symbolbild) Bild: ZO24/ChatGPT
Aufgrund einer sehr intensiven Grippewelle gilt das GZO Spital Wetzikon vorübergehend eine Maskenpflicht für Patienten und Besucher. Dasselbe gilt auch am Spital Uster.

«Aufgrund einer sehr intensiven Grippewelle führt das GZO Spital Wetzikon eine generelle, temporäre Maskenpflicht ein», schreibt das GZO auf seiner Homepage. Die Maskenpflicht ist seit dem 3. Januar 2026 in Kraft.

Die Maskenpflicht gelte für alle Mitarbeitenden, Patienten sowie auch für Besuchende. «Für Patientinnen und Patienten gilt die Maskentragpflicht auch im Zimmer, sobald sie im Kontakt sind mit weiteren Personen», schreibt das GZO weiter. Einzig im Bett müsse keine Maske getragen werden.

Gilt auch am Spital Uster

Auch beim Spital Uster gilt derzeit eine Maskenpflicht. Auf Anfrage von Zürioberland24 sagt das Spital: «Bereits seit Anfang Dezember, zu Beginn der 'Virensaison', besteht am Spital Uster auf der Notfallstation eine Maskenpflicht im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten. Per 31. Dezember 2025 wurde diese aufgrund der rasch steigenden Grippeerkrankungen auf das gesamte Spital ausgeweitet.»

Zürioberland24/bt
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