Die Suche nach der Herkunftsfamilie ist ein Anliegen von vielen adoptierten Personen. Wie der Kanton Zürich schreibt, haben sie ein Recht, ihre Abstammung zu kennen.
Betroffene mit Wohnsitz im Kanton Zürich erhalten bei der Herkunftssuche bereits heute Beratung und Unterstützung vom Amt für Jugend und Berufsberatung der Bildungsdirektion des Kantons Zürich.
Ebenso unterstützt das Amt leibliche Eltern und ihre Nachkommen bei Nachforschungen zu Personen, die zur Adoption freigegeben worden sind.
Neuerungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz
Verschiedene Gebühren und Auslagen, die bei der Herkunftssuche oder bei der Suche nach einer adoptierten Person anfallen, müssen aktuell von den Gesuchstellenden übernommen werden.
Nun soll das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJGH) angepasst werden, damit die Leistungen kostenfrei erbracht werden können. Mit der gesetzlichen Änderung will der Regierungsrat finanzielle Hürden beseitigen und allen Betroffenen den gleichberechtigten Zugang zu Unterstützung und Beratung ermöglichen. Gleichzeitig wird damit die Forderung der vom Kantonsrat überwiesenen Motion umgesetzt.
Für den Fall, dass die Suche einer adoptierten Person nicht erfolgreich verläuft, soll eine Pauschale für weitere Suchbemühungen ausgerichtet werden. Damit können beispielsweise Kosten für DNA-Tests, private Suchdienste oder Reisen abgegolten werden. Vorgesehen sind 2000 Franken für Suchen, die sich auf die Schweiz beschränken, und 4'000 Franken für solche, die einen Bezug zum Ausland haben.
Beim Kanton werden aufgrund dieser Anpassungen jährliche Mehrkosten von etwas mehr als 400'000 Franken entstehen. In den ersten Jahren nach der voraussichtlichen Inkraftsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben werden eine höhere Anzahl an Gesuchen und somit auch höhere jährliche Kosten erwartet.