Am 30. November 2025 stimmen die Bubikerinnen und Bubiker über die Kapitaleinlage für das GZO-Spital in der Höhe von 3,1 Mio. Franken ab. Sowohl der Gemeinderat als auch die Rechnungsprüfungskommission (RPK) lehnen die Vorlage ab. Die Finanzierung von Akutspitälern sei Aufgabe des Kantons und nicht der Gemeinden. Die im vorliegenden Fall angewandte «Laissez-faire-»Politik des Kantons sei nicht akzeptabel.
Sanierungsplan «ambitioniert und mit Risiken behaftet»
Der Sanierungsplan und die beabsichtigte Integration in einen Spitalverbund sei mit hohen Unsicherheiten verbunden. Von den Gemeinden beauftragte Fachexperten hätten den Businessplan in gewissen Teilen als «ambitioniert», aber insgesamt als plausibel eingestuft. Die Fachexperten halten jedoch auch fest, dass der Kapitaleinschuss mit Risiken behaftet sei, vor allem für den Fall, dass der anvisierte Spitalverbund nicht zustande komme.