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Wetzikon
09.10.2025
09.10.2025 10:20 Uhr

Teilerfolg für Spitex Bachtel

Nur für die von der Spitex Bachtel AG eigens erbrachten Leistungen erfolgt keine öffentliche Ausschreibung. (Symbolbild)
Nur für die von der Spitex Bachtel AG eigens erbrachten Leistungen erfolgt keine öffentliche Ausschreibung. (Symbolbild) Bild: Spitex Bachtel
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 1. Oktober 2025 beschlossen, auf eine öffentliche Ausschreibung der Spitex-Leistungen zu verzichten. Aber nur für die Spitex-eigenen Leistungen.

Das Parlament hatte dem Stadtrat am 24. Juni 2024 das Postulat der FK II «Erneuerung der Zusammenarbeit der Stadt Wetzikon und der Spitex Bachtel AG» zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen. Nach Ansicht der FK II sollten die Leistungen öffentlich ausgeschrieben werden. Nach Ansicht der Postulanten seien die Leistungen der Spitex Bachtel AG teurer als von anderen Anbietern.

Spitex-Demo vor dem Stadthaus

Die geplante öffentliche Ausschreibung sorgte für Unverständnis sowohl bei der Spitex Bachtel AG selbst als auch in der Bevölkerung. Spontan versammelten sich diverse Spitex-Anhänger am 14. April 2025 – vor Beginn der Stadtratssitzung, bei der das Thema behandelt wurde – vor dem Stadthaus, um ein Zeichen zu setzen (wir berichteten).

An der Parlamentssitzung vom 14. April 2025 hat das Parlament den Bericht des Stadtrats vom 12. März 2025 abgelehnt. In der Folge wurde der Stadtrat eingeladen, innert sechs Monaten einen angepassten Bericht vorzulegen. Dieser liegt nun vor.

Keine Pflicht für öffentliche Ausschreibung

Der Stadtrat Wetzikon hat sich unter anderem mit der Frage befasst, ob die Spitex-Leistungen dem öffentlichen Vergaberecht unterstehen. Da die Stadt Wetzikon an der gemeinnützigen Spitex Bachtel AG beteiligt ist, handle es sich um ein «Quasi-Inhouse-Privileg» bzw. um ein «Joint-Quasi-Inhouse-Geschäft», weshalb keine Pflicht zu einer öffentlichen Ausschreibung von Spitex-Dienstleistungen bestehe.

Stadt würdigt gute Leistungen der Spitex

Als Wertschätzung und Anerkennung der langjährigen guten Leistungen der Spitex Bachtel AG werde die Stadt Wetzikon im Bereich der von der Spitex Bachtel AG eigenständig erbrachten Leistungen auf eine öffentliche Ausschreibung verzichten, sofern bis spätestens am 30. April 2026 eine einvernehmlich ausgehandelte Leistungsvereinbarung mit der Spitex Bachtel AG vorliege. Die neue Leistungsvereinbarung soll per 1. Januar 2027 in Kraft treten.

In der angepassten Leistungsvereinbarung sollen die nachhaltige Versorgungssicherheit, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen, die Kosten, die Transparenz, die Effizienz sowie Kontrollmöglichkeiten im Mittelpunkt stehen.

Sollte keine Einigung bis April 2026 erzielt werden, wird die Stadt alle Spitex-Leistungen ergebnisoffen ausschreiben und neue Verträge ab 2028 abschliessen.

Vereinbarung nur für Spitex-eigene Leistungen

Ein Aber gibt es: Die die Leistungsvereinbarung soll sich auf die von der Spitex Bachtel AG eigenständig erbrachten Leistungen beschränken. Im zweiten Quartal 2026 werde der Stadtrat eine ergebnisoffene Submission für die spezialisierten pflegerischen Leistungen durchführen mit dem Ziel, mit den entsprechenden Leistungserbringern per 1. Januar 2027 Leistungsvereinbarungen abschliessen zu können.

> detaillierten Bericht lesen

Barbara Tudor