Wie die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) auf ihrer Homepage informiert, ist die Führung eines Gebäudekontrollhefts verbindlich für alle Liegenschaften. Das Heft dient der Dokumentation von Reinigungen, Wartungen und sicherheitsrelevanten Kontrollen von Feuerungsanlagen sowie periodischen Kontrollen von Gebäuden, Gasapparaten und -installationen. So wird die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und die Sicherheit von Personen und Gebäuden sichergestellt.
Pflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer
Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind verantwortlich für die regelmässige Reinigung ihrer Feuerungsanlagen, wie Cheminées, Öl- und Gasheizungen oder Kachelöfen, durch einen von der GVZ bewilligten Kaminfeger. Sämtliche Reinigungen, Kontrollen und festgestellte Mängel müssen mit Datum und Unterschrift im Gebäudekontrollheft eingetragen werden.
Aufgaben des Kaminfegers
Kaminfeger tragen jede Reinigung und Kontrolle direkt ins Gebäudekontrollheft ein und melden Sicherheitsmängel an den Eigentümer. Bei akuter Gefahr oder Nichtbehebung informiert der Kaminfeger zusätzlich die Gemeindefeuerpolizei.