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Kanton
01.10.2025

Gebäudekontrollheft im Kanton Zürich Pflicht

Lückenlose Einträge im Gebäudekontrollheft erhöhen die Sicherheit von Personen und Gebäuden. (Symbolbild)
Lückenlose Einträge im Gebäudekontrollheft erhöhen die Sicherheit von Personen und Gebäuden. (Symbolbild) Bild: pixabay.com
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Kanton Zürich müssen ein Gebäudekontrollheft führen, um Reinigungen, Wartungen und Sicherheitskontrollen lückenlos zu dokumentieren.

Wie die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) auf ihrer Homepage informiert, ist die Führung eines Gebäudekontrollhefts verbindlich für alle Liegenschaften. Das Heft dient der Dokumentation von Reinigungen, Wartungen und sicherheitsrelevanten Kontrollen von Feuerungsanlagen sowie periodischen Kontrollen von Gebäuden, Gasapparaten und -installationen. So wird die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und die Sicherheit von Personen und Gebäuden sichergestellt.

Pflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer

Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind verantwortlich für die regelmässige Reinigung ihrer Feuerungsanlagen, wie Cheminées, Öl- und Gasheizungen oder Kachelöfen, durch einen von der GVZ bewilligten Kaminfeger. Sämtliche Reinigungen, Kontrollen und festgestellte Mängel müssen mit Datum und Unterschrift im Gebäudekontrollheft eingetragen werden.

Aufgaben des Kaminfegers

Kaminfeger tragen jede Reinigung und Kontrolle direkt ins Gebäudekontrollheft ein und melden Sicherheitsmängel an den Eigentümer. Bei akuter Gefahr oder Nichtbehebung informiert der Kaminfeger zusätzlich die Gemeindefeuerpolizei.

Kontrollen durch die Gemeindefeuerpolizei

Die Gemeindefeuerpolizei überprüft stichprobenartig die vorschriftsgemässe Reinigung und führt die entsprechenden Einträge im Gebäudekontrollheft nach. Die Kontrollen erfolgen in unregelmässigen Abständen und werden den Eigentümerinnen und Eigentümern schriftlich angekündigt.

Bezug des Gebäudekontrollhefts

Jede Liegenschaft benötigt ein Gebäudekontrollheft. Eigentümerinnen und Eigentümer, die noch keines besitzen, können dieses in den Gemeinden beziehen. Eine ordnungsgemässe Führung aller Einträge ist entscheidend, um im Ereignisfall einen lückenlosen Nachweis zu gewährleisten. Durch die konsequente Führung des Gebäudekontrollhefts tragen Eigentümerinnen und Eigentümer aktiv zur Vorbeugung von Bränden, zur Schadensreduktion und zur Betriebssicherheit von Heizungs- und Feuerungsanlagen bei.

Weitere Infos

Zürioberland24/gg