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09.09.2025
09.09.2025 13:06 Uhr

Clearway: «Die Gläubigerversammlung war ein Erfolg»

Die GZO-Gläubigerversammlung fand im Stadthofsaal Uster unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (Archivbild)
Die GZO-Gläubigerversammlung fand im Stadthofsaal Uster unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (Archivbild) Bild: Stadt Uster
An der GZO-Gläubigerversammlung vom 8. September 2025 in Uster kam der Antrag, die Sachwalter zu ersetzen, nicht durch. Trotzdem wertet Clearway Capital, welche den Antrag eingereicht hat, die Versammlung als einen Erfolg.

In ihrer Mitteilung vom 9. September 2025 bedankt sich Clearway Capital bei den 164 Gläubigern, die an der Gläubigerversammlung vom 8. September für die von Clearway eingebrachten Vorschläge gestimmt haben. Diese Gläubiger vertreten insgesamt Forderungen in geschätzter Höhe von rund 165 Millionen Schweizer Franken. «Sie haben ein starkes Signal gesetzt, dass alternative Pläne erforderlich sind, um die erfolgreiche Restrukturierung der GZO AG sicherzustellen.»

Gläubigerausschuss gewählt

Die Versammlung hat gestern in Uster einen Gläubigerausschuss mit insgesamt fünf Mitgliedern gewählt, nachdem die GZO AG diese Option kurzfristig noch ankündigte (wir berichteten). In den Gläubigerausschuss wurden zwei Kandidaten gewählt, die zuvor von Clearway vorgeschlagen wurden.

«Mit dem Gläubigerausschuss werden die Finanzgläubiger die Mehrheit im neu gebildeten Ausschuss stellen und es wird gewährleistet, dass die Interessen der GZO-Kapitalgeber im laufenden Restrukturierungsprozess vertreten werden», schreibt Clearway Capital in ihrer Mitteilung weiter.

Clearway anerkenne zudem die Interessen und Bedenken der rund 250 GZO-Mitarbeitenden, die an der Versammlung vor Ort waren oder vertreten wurden. Clearway werde sich weiterhin dafür einsetzen, in Zusammenarbeit mit sämtlichen Beteiligten, eine ausgewogene und nachhaltige Lösung zu finden, die für alle Gläubiger akzeptabel sei. «Gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass die Interessen der Mitarbeitenden – die ihr Stimmrecht in Bezug auf den Nachlassvertrag nicht einbringen können – gewahrt bleiben.»

Zürioberland24/bt