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Gossau ZH
13.08.2025
15.08.2025 01:14 Uhr

In Gossau soll Schuldenbremse eingeführt werden

Gossau soll kostenmässig auf die Bremse treten: Mit der Schuldenbremse dürfen die Nettoschulden maximal 70 % der budgetierten Steuereinnahmen betragen. (Symbolbild)
Gossau soll kostenmässig auf die Bremse treten: Mit der Schuldenbremse dürfen die Nettoschulden maximal 70 % der budgetierten Steuereinnahmen betragen. (Symbolbild) Bild: AdobeStock
Am 28. September 2025 können die Stimmberechtigten von Gossau ZH darüber abstimmen, ob eine Schuldenbremse in die Gemeindeordnung aufgenommen werden soll. Das Anliegen ist aus einer Einzelinitiative entstanden.

Die SVP Gossau ZH übte Anfang Jahr massiv Kritik an der Totalrevision der Gemeindeordnung (GO) und lehnte diverse Änderungsvorschläge des Gemeinderats ab (wir berichteten). In einer Stellungnahme forderte die Ortspartei darüber hinaus die Aufnahme einer Schuldenbremse in die überarbeitete GO.

Davor sorgte das vom Gemeinderat vorgelegte Budget 2025 an der Gemeindeversammlung vom November 2024 für Kritik. Es wurde von den Stimmberechtigten nur mit massiven Kürzungen akzeptiert (wir berichteten).

Engeres Kosten-Korsett

Mit der Aufnahme einer Schuldenbremse in die Gemeindeordnung soll sichergestellt werden, dass die Finanzen der Gemeinde Gossau ZH dauerhaft im Gleichgewicht bleiben.

Der Kanton gibt den Gemeinden grobe Leitlinien für die Haushaltsführung vor. Eine Schuldenbremse verfolgt den Zweck, den Handlungsspielraum bezüglich Ausgaben und Investitionen mit konkreten Eckwerten zusätzlich einzuschränken, sodass ein gesunder Finanzhaushalt nachhaltig sichergestellt wird.

Initianten und Gemeinderat einigten sich

Zur Einzelinitiative schreibt die Gemeinde: «Mit dem Ansinnen, Instrumente für eine nachhaltige Finanzpolitik in der Gemeindeordnung zu verankern, war der Gemeinderat im Grundsatz einverstanden. Jedoch erachtete er die inhaltliche Ausgestaltung der Initiative als zu restriktiv, weshalb er einen Gegenvorschlag ausarbeitete.»

Im Dialog zwischen Initianten und Gemeinderat sei es gelungen, diesen Gegenvorschlag dahingehend zu optimieren, dass die Kernanliegen aller Beteiligten berücksichtigt seien. Die Initianten hätten daraufhin ihre Initiative zurückgezogen.

Abgestimmt wird demnach am 28. September 2025 nur über den Gegenvorschlag des Gemeinderats. Dieser werde auch von den Initianten unterstützt.

Obergrenze für Verschuldung

Die zur Abstimmung gelangende Schuldenbremse umfasst verbindliche Richtwerte zu jenen Finanzkennzahlen, welche den Behörden als wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Haushaltsteuerung dienen.

So ist vorgesehen, den sogenannten Nettoverschuldungs-Quotienten bei 70 Prozent festzulegen, was bedeutet, dass die Nettoschulden der Gemeinde pro Budgetjahr maximal 70 Prozent der budgetierten Steuereinnahmen der natürlichen und juristischen Personen betragen dürfen.

Ergänzend wird ein mittelfristiger Ausgleich der Erfolgsrechnung angestrebt: Über einen Zeitraum von sieben Jahren – vier abgeschlossene Rechnungsjahre, zwei Budgetjahre und ein Planjahr – muss die Erfolgsrechnung insgesamt ausgeglichen sein.

Bei Überschreitung des Nettoverschuldungs-Quotienten von 70 Prozent sei zudem ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent im Budgetjahr erforderlich.

Steuerfusserhöhungen sollen künftig nur dann beantragt werden dürfen, wenn gleichzeitig alternativ Massnahmen zur Kostensenkung in gleicher Höhe wie die zu erwartenden zusätzlichen Steuereinnahmen aufgezeigt werden.

Die jährliche Berichterstattung zur Einhaltung dieser Vorgaben erfolgt im Rahmen der Budgetberatung.

Durch diese Massnahmen werde eine zu hohe Verschuldung unterbunden, den Behörden und der Legislative aber gleichzeitig die nötigen Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten belassen, um die Entwicklung der Gemeinde bedürfnisgerecht voranzutreiben, so der Gemeinderat weiter.

Frühestens auf Budget 2027

Der Gemeinderat setze sich für einen gesunden Finanzhaushalt ein. «Enge finanzpolitische Zielsetzungen machen Sinn, denn auch künftige Generationen sollen über einen soliden Finanzhaushalt verfügen», so der Gemeinderat. Mit dem nun vorliegenden Gegenvorschlag werde eine praktikable und wirkungsvolle Schuldenbremse vorgelegt. Inkrafttreten würde sie im Falle einer Annahme frühestens auf das Budget 2027.

> ausführliche Informationen zur Vorlage

Zürioberland24/bt