Schaffung einer Leitung Bildung
Mit der Einführung einer Leitung Bildung soll in der Schulorganisation eine zusätzliche Hierarchiestufe auf operativer Ebene geschaffen werden. Die Leitung Bildung soll gemäss Konzeptpapier der Schule Gossau ZH die Schulpflege durch fachliche Unterstützung entlasten und eine vermehrte Trennung zwischen strategischer und operativer Ebene ermöglichen.
Die geplanten Anpassungen in der GO:
- In der Gemeinde Gossau soll eine Leitung Bildung geschaffen werden.
- Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitung Bildung soll künftig im Geschäftsreglement der Schulpflege geregelt werden.
- Diese Leitung Bildung soll der Schulpflege Antrag stellen können.
- Die Schulpflege soll künftig, inkl. Schulpräsident, noch aus fünf anstatt sieben Mitgliedern bestehen.
- Die Schulpflege soll künftig den Leiter Bildung anstellen.
Konzept der Leitung Bildung
Organigramm mit Leitung Bildung
Leitung Bildung nur bei 3 Schuleinheiten möglich
In den beiden Prüfberichten schreibt das kantonale Gemeindeamt, dass eine Gemeinde mindestens drei Schuleinheiten aufweisen muss, um in der Gemeindeordnung eine Leitung Bildung vorsehen zu können. Die politische Gemeinde Gossau weist aber nur zwei Schuleinheiten auf. «Sämtliche Bestimmungen der GO, welche auf die Leitung Bildung verweisen, sind deshalb grundsätzlich nicht genehmigungsfähig und für eine vorbehaltlose Genehmigung ersatzlos zu streichen», schreibt das Gemeindeamt in seinem Bericht. Aus Sicht des Volksschulamts genüge es jedoch, wenn spätestens zum Zeitpunkt der Prüfung der Totalrevision der GO im Rahmen der Genehmigungsprüfung durch den Regierungsrat das Erfordernis der drei Schuleinheiten erfüllt sei. Nach Annahme der GO an der Urnenabstimmung und nach der Bildung von drei Schuleinheiten könne das Volksschulamt deshalb die Ausgangslage erneut prüfen.