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Gossau ZH
18.12.2024

Totalrevision Gemeindeordnung: Darum geht's

Bild: AdobeStock/ZO24
Die Gemeindeordnung Gossau ZH, die seit 2018 in Kraft ist, soll erneuert werden. Die wichtigsten geplanten Anpassungen im Überblick.

Ziel der Totalrevision ist laut Gemeinderat, die Gemeindeordnung (GO) an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und spezifischen Bedürfnisse der Gemeinde anzupassen. Gleichzeitig sollen Verwaltung und Entscheidungsprozesse «klarer, effizienter und zukunftsfähiger» gestaltet werden.

Die wichtigsten Änderungen in der Zusammenfassung:

Schaffung einer Leitung Bildung

Mit der Einführung einer Leitung Bildung soll in der Schulorganisation eine zusätzliche Hierarchiestufe auf operativer Ebene geschaffen werden. Die Leitung Bildung soll gemäss Konzeptpapier der Schule Gossau ZH die Schulpflege durch fachliche Unterstützung entlasten und eine vermehrte Trennung zwischen strategischer und operativer Ebene ermöglichen.

Die geplanten Anpassungen in der GO:

  • In der Gemeinde Gossau soll eine Leitung Bildung geschaffen werden.
  • Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitung Bildung soll künftig im Geschäftsreglement der Schulpflege geregelt werden.
  • Diese Leitung Bildung soll der Schulpflege Antrag stellen können.
  • Die Schulpflege soll künftig, inkl. Schulpräsident, noch aus fünf anstatt sieben Mitgliedern bestehen.
  • Die Schulpflege soll künftig den Leiter Bildung anstellen.

Konzept der Leitung Bildung

Organigramm mit Leitung Bildung

Leitung Bildung nur bei 3 Schuleinheiten möglich

In den beiden Prüfberichten schreibt das kantonale Gemeindeamt, dass eine Gemeinde mindestens drei Schuleinheiten aufweisen muss, um in der Gemeindeordnung eine Leitung Bildung vorsehen zu können. Die politische Gemeinde Gossau weist aber nur zwei Schuleinheiten auf. «Sämtliche Bestimmungen der GO, welche auf die Leitung Bildung verweisen, sind deshalb grundsätzlich nicht genehmigungsfähig und für eine vorbehaltlose Genehmigung ersatzlos zu streichen», schreibt das Gemeindeamt in seinem Bericht. Aus Sicht des Volksschulamts genüge es jedoch, wenn spätestens zum Zeitpunkt der Prüfung der Totalrevision der GO im Rahmen der Genehmigungsprüfung durch den Regierungsrat das Erfordernis der drei Schuleinheiten erfüllt sei. Nach Annahme der GO an der Urnenabstimmung und nach der Bildung von drei Schuleinheiten könne das Volksschulamt deshalb die Ausgangslage erneut prüfen.

Aufhebung von Sozialbehörde und Bürgerrechtsausschuss

Die Sozialberhörde wie auch der Bürgerrechtsausschuss sollen vollständig aus der Gemeindeordnung gestrichen werden.

Offenlegen von Interessenbindungen

Die Mitglieder von Behörden sollen künftig ihre Interessenbindungen offen legen. Insbesondere sollen sie Auskunft geben über ihre beruflichen Tätigkeiten, ihre Mitgliedschaften in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes sowie in wesentlichen Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts. Die Interessenbindungen sollen künftig veröffentlicht werden.

Befugnisse des Gemeinderats

Der Gemeinderat soll künftig zuständig sein für den Erlass und die Änderung von einzelnen Gebühren auf den von den Stimmberechtigten erlassenen Grundzügen der Gebührenerhebung. Auch soll der Gemeinderat Benutzungsvorschriften und Gebühren für Gemeindeanlagen bestimmen können, wobei den Schulanlagen die schulischen Interessen zu berücksichtigen sind.

Urnenwahlen und Urnenabstimmungen

  • An der Urne soll künftig neben dem Präsidenten und den Mitgliedern des Gemeinderates auch die Wahl des Schulpräsidenten erfolgen.
  • Der Passus "Die Stimmberechtigten entscheiden an der Urne über die Bewilligung von Eventualverbindlichkeiten von mehr als Fr. 500'000" soll aus der GO gestrichen werden.

Eventualverbindlichkeiten sind gemäss Kanton Zürich Tatbestände, aus denen sich in Zukunft eine wesentliche Verbindlichkeit für die Gemeinde gegenüber Dritten ergeben kann (Anmerkung der Redaktion).

Finanzbefugnisse der Gemeindeversammlung

  • Die Gemeindeversammlung, also die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Gossau, soll künftig nicht mehr zuständig sein für die Kenntnisnahme des Investitionsplans.
  • Ausserdem soll die Gemeindeversammlung nicht mehr zuständig sein für die Bewilligung von Eventualverbindlichkeiten bis Fr. 500'000.
Finanzbefugnisse der Gemeindeversammlung: Die rot markierten Stellen sollen aus der GO gestrichen werden. Bild: Gemeinde Gossau ZH

«Ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit»

Folgender Passus soll ganz neu in die GO kommen:

Nachhaltigkeit: Die Gemeinde Gossau ZH setzt in der Energie- und Umweltpolitik auf ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit. Allerdings wird im Vorschlag der neuen GO dazu nicht weiter erläutert, was das konkret heisst oder wie das konkret umgesetzt werden soll.

Einheitliche Benennung von rechtsetzenden Erlassen

Ebenfalls neu in die GO aufgenommen werden soll dieser Passus:

Sämtliche kommunale, rechtssetzenden Erlasse der Gemeinde Gossau ZH werden einheitlich benannt. Gemeindeerlasse werden «Verordnungen» genannt. Behördenerlasse werden «Reglemente» genannt. Ausgenommen davon sind aufgrund des übergeordneten Rechts anders zu bezeichnende Erlasse.

Die alte und neue GO in der Gegenüberstellung

Änderungsvorschläge bis am 13. Januar möglich

Behörden, Parteien, Gruppierungen sowie auch Private können Änderungswünsche einreichen. Die Frist dafür läuft noch bis am 13. Januar 2025.

Sämtliche Unterlagen findest du hier.

Barbara Tudor