Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Gossau ZH
23.09.2024
23.09.2024 19:34 Uhr

Weiterer Abgang an der Schule Gossau

An der Schule Gossau ziehen immer dunklere Wolken auf. (Symbolbild)
An der Schule Gossau ziehen immer dunklere Wolken auf. (Symbolbild) Bild: AdobeStock
Nach dem Weggang des Sek-Schulleiters soll nun auch der Schulleiter am Schulhaus Chapf und Schönbüel gekündigt haben. Auf Anfrage möchte dieser keine Stellung nehmen und verweist stattdessen an den Schulpflegepräsidenten.

An der Schule Gossau brodelt es seit Wochen, die Schulpflege und allen voran der Schulpflegepräsident stehen in harter Kritik (wir berichteten mehrfach). Nun soll ein weiterer Schulleiter die Konsequenzen gezogen und gekündigt haben.

Der seit 2020 am Schulhaus Chapf und Schönbüel tätige Schulleiter möchte dazu keine Stellung nehmen. Er schreibt auf schriftliche Anfrage von Zürioberland24: «Ich habe mich entschieden, momentan auf eine Stellungnahme zu verzichten.» Er verweist gleichzeitig auf seinen direkten Vorgesetzten, Patrick Umbach, welcher als Kommunikationsverantwortlicher sämtliche Medienanfragen der Schule Gossau beantworte. Bislang hat die Schule Gossau offiziell nicht über den Abgang informiert und auch auf eine Medienanfrage gab es bislang keine Antwort.

«Ich kann nicht mehr länger schweigen. Es ist einfach nicht richtig, so mit den Schicksalen von Menschen umzugehen. Ich kann von lauter schlechtem Gewissen seit Wochen kaum mehr schlafen.»
Mitglied der Schulpflege

Meldung von Schulpflegemitglied

Die ganze Sache nimmt mittlerweile schon fast unheimliche Formen an. In der heutigen Briefpost fanden wir ein anonymes Schreiben von einem Schulpflegemitglied, welches an Gemeindepräsident Jörg Kündig und den Gemeinderat adressiert ist. Darin steht: «Obwohl ich der Schulpflege gegenüber loyal sein müsste und ans Sitzungsgeheimnis gebunden bin, kann ich nicht mehr länger schweigen. Es ist einfach nicht richtig, so mit den Schicksalen von Menschen umzugehen. Ich kann von lauter schlechtem Gewissen seit Wochen kaum mehr schlafen, deshalb tue ich nun hoffentlich das Richtige».

Unerlaubte Schriftprobe?

Dem Schreiben wurde ausserdem die Kopie einer E-Mail vom 17. September 2024 beigelegt, verfasst vom Schulpflegepräsidenten und adressiert an die Schulpflegemitglieder. Mit dabei lagen Auszüge aus der WhatsApp-Korrespondenz zwischen einem Schulpflegemitglied und dem besagten Schulleiter. Darin geht es um ein Schriftgutachten, das die Schule Gossau vom Schulleiter angefertigt haben soll, von dem der Schulleiter aber nichts gewusst haben soll.

Das Schulpflegemitglied schreibt in der WhatsApp-Nachricht an den Schulleiter: «Es gibt Personen, die dich loswerden wollen, so interpretiere ich die Kommunikation in der Vergangenheit». Das Schulpflegemitglied geht auch auf den Schriftvergleich und einen Bericht dazu ein. Dieser sei der Schulpflege ohne Ankündigung per Mail zugestellt worden. Offenbar wurde die Analyse dem Schulleiter nicht vorgelegt. Diese Entscheidung sei nicht offiziell gefällt worden.

Eine Anfrage beim Schulpflegepräsidenten zu diesem Thema dürfte sich erübrigen, weil dieser aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben wird. Wir haben dem Schulpflegepräsidenten aber heute eine Anfrage mit folgenden Fragen gestellt:

  • Darf eine Behörde wie die Schule Gossau ohne das Wissen eines Mitarbeiters einen Schriftvergleich anfertigen lassen?
  • Wurden seit Ihrem Amtsantritt von der Schule Gossau Schriftvergleiche in Auftrag gegeben?
  • Wenn ja: Wer bezahlt diese und was haben diese gekostet?
Barbara Tudor