Seit Jahren versuchen die Verbände der Krankenversicherer, den Telefonterror von aufdringlichen Maklern zu beenden und dubiosen Vermittlern das Handwerk zu legen. Das eidgenössische Parlament hat die rechtliche Grundlage geschaffen, damit der Bundesrat die seit Januar 2021 in Kraft gesetzte und mehrmals revidierte Branchenvereinbarung Versicherungsvermittlung BVV der Krankenkassen als rechtsverbindlich erklären kann. Das hat der Bundesrat nun heute gemacht.
Gleiche Regeln für externe Versicherungsvermittler
Allerdings entspricht die BVV Version 3.0 in zwei zentralen Punkten nicht dem Willen des Parlaments und auch nicht den Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten.
Erstens fordern die Gesetze, dass die gleichen Regeln für externe Versicherungsvermittler und für die, die bei den Kassen angestellt sind, gelten.Zweitens wurde im Parlament nie gesagt, dass eine faire Bezahlung für Versicherungsvermittler durch eine Begrenzung der Provisionen erreicht werden kann, wenn die Kosten für Sponsoring, Werbung und andere Marketingmassnahmen nicht mit einbezogen werden.