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Bubikon
22.07.2024
24.07.2024 11:16 Uhr

Windenergie vom Hombergchropf – Bubikon trifft Gegenmassnahmen

Sicht vom Homberg.
Sicht vom Homberg. Bild: Google Street View
Der Gemeinderat hatte der Baudirektion Kanton Zürich bereits Anfang 2023 mitgeteilt, dass der vorgesehene Standort auf dem Hombergchropf nicht in Frage kommt. Da er trotzdem in der nun gestarteten Teilrichtplanrevision Energie als festgelegter Standort enthalten ist, hat der Gemeinderat an seiner vergangenen Sitzung beschlossen, Gegenmassnahmen zu ergreifen.

Die bereits erarbeitete Teilrevision der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) zur Festlegung eines Mindestabstandes für Windenergieanlagen von 1 Kilometer zu Siedlungsgebieten wird nach den Sommerferien in die öffentliche Anhörung geschickt. Zudem wird ein spezialisiertes Beratungsunternehmen Kosten und Nutzen der geplanten Windenergieanlage vertieft analysieren. Im September wird eine Veranstaltung für die Bevölkerung stattfinden.

Potenzialgebiet 31 «Hombergchropf»

Im Bericht «Windenergie Kanton Zürich» vom 21. Dezember 2022 wurden durch die Baudirektion im Kanton Zürich 46 Windpotenzialgebiete ausgeschieden. Potenzialgebiet 31 «Hombergchropf» liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Bubikon. Der Gemeinderat, der vorher noch nie zu diesem Thema konsultiert worden war, beurteilte diese Standortwahl negativ, weil die Erhaltung von Natur und Landschaft für die Gemeinde von strategischer Bedeutung sind. Die negativen ökologischen Auswirkungen, aber auch die Immissionen auf die im Einzugsbereich liegen-den Siedlungen lassen sich durch den eher geringen Energieertrag nicht rechtfertigen. Diese Einschätzung wurde der Baudirektion übermittelt.

Geschätzte jährliche Gesamtproduktion liegt bei 9 GWh

Mit Schreiben vom 26. Juni 2024 wurden die Gemeinden durch die Baudirektion informiert, dass am 2. Juli 2024 die öffentliche Auflage der Richtplanteilrevision Energie und die Vernehmlassung zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes startet. Bis zum 31. Oktober 2024 können sich Interessierte zum Revisionsinhalt zu äussern. In den Unterlagen zur Richtplanrevision findet sich der Grundlagenbericht zur Phase 2 Windenergieplanung Kanton Zürich. Darin ist der Standort 31 Hombergchropf weiterhin enthalten, da dem Bau aus Sicht des Kantons nur wenig Schutzinteressen entgegenstehen. Vorgesehen wäre eine Anlage mit einer Gesamthöhe von 220 m. Die geschätzte jährliche Gesamtproduktion liegt bei 9 GWh. Damit könnten theoretisch rund 2'000 Durchschnittshaushalte mit Strom versorgt werden.

Mindestabstand von 1'000 Meter zum Siedlungsgebiet

Schon als Reaktion auf den Bericht von 2022 hatte der Gemeinderat vorausschauend eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) ausgelöst, mit dem Ziel, für gewerblich betriebene Windenergieanlagen einen Mindestabstand von 1'000 Meter zum Siedlungsgebiet festzulegen. Diese Teilrevision wurde von der Planungskommission im Rahmen der BZO-Gesamtrevision im April 2024 gutgeheissen und soll nun aufgrund der aktuellen Ausgangslage nach den Sommerferien in die öffentliche Auflage resp. Anhörung verabschiedet werden. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass diese Teilrevision vom Kanton vermutlich nicht akzeptiert werden wird. Sie ermöglicht aber eine fundierte Diskussion in der Gemeinde. Ende September wird dazu eine Informations- und Diskussionsveranstaltung stattfinden.

Verhältnismässigkeit von Aufwand und Ertrag

Wie der Gemeinderat weiter informiert, setze er sich für eine nachhaltige und effiziente Energiepolitik ein, welche die Verhältnismässigkeit von Aufwand und Ertrag, Schaden und Nutzen wahren wolle, auch im Bereich der erneuerbaren Ressourcen, die sinnvoll genutzt werden müssen. Der Nutzen der geplanten Windenergieanlage ist in Abwägung der entgegenstehenden öffentlichen Interessen als gering einzustufen, weshalb dieser in der weiteren Planung nicht mehr zu berücksichtigen ist.

Spezialisiertes Beratungsbüro

Selbstverständlich werde sich die Gemeinde auch entsprechend im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur Richtplanteilrevision Energie äussern, so die Gemeinde. Sie lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner ein dies auch zu tun.

Um fundiertere Argumente zu haben, hat die Gemeinde einem spezialisierten Beratungsbüro den Auftrag erteilt, Nutzen und Kosten des geplanten Windrades auf dem Hombergchropf vertieft zu analysieren. Auch diese Ergebnisse sollen an der Informationsveranstaltung vom September vorgestellt werden.

Weitere Informationen: Kantonaler Richtplan Teilrevision Energie

Zürioberland24/gg
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