Die bereits erarbeitete Teilrevision der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) zur Festlegung eines Mindestabstandes für Windenergieanlagen von 1 Kilometer zu Siedlungsgebieten wird nach den Sommerferien in die öffentliche Anhörung geschickt. Zudem wird ein spezialisiertes Beratungsunternehmen Kosten und Nutzen der geplanten Windenergieanlage vertieft analysieren. Im September wird eine Veranstaltung für die Bevölkerung stattfinden.
Potenzialgebiet 31 «Hombergchropf»
Im Bericht «Windenergie Kanton Zürich» vom 21. Dezember 2022 wurden durch die Baudirektion im Kanton Zürich 46 Windpotenzialgebiete ausgeschieden. Potenzialgebiet 31 «Hombergchropf» liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Bubikon. Der Gemeinderat, der vorher noch nie zu diesem Thema konsultiert worden war, beurteilte diese Standortwahl negativ, weil die Erhaltung von Natur und Landschaft für die Gemeinde von strategischer Bedeutung sind. Die negativen ökologischen Auswirkungen, aber auch die Immissionen auf die im Einzugsbereich liegen-den Siedlungen lassen sich durch den eher geringen Energieertrag nicht rechtfertigen. Diese Einschätzung wurde der Baudirektion übermittelt.