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Hinwil
26.06.2024
26.06.2024 10:18 Uhr

Neuer Anlauf mit der Liegenschaft Kemptnerstrasse 8

Keine leichte Angelegenheit: Nutzung des Grundstücks an der Kemptnerstrasse 8 in Hinwil.
Keine leichte Angelegenheit: Nutzung des Grundstücks an der Kemptnerstrasse 8 in Hinwil. Bild: zvg
Nachdem die Hinwiler Stimmberechtigten im Juni 2021 den Verkauf des Gemeindegrundstücks an der Kemptnerstrasse 8 abgelehnt haben, nimmt die Gemeinde einen neuen Anlauf. Diesesmal soll die Bevölkerung aktiv eingebunden werden.

Der Gemeinderat startet einen neuen Versuch, eine Lösung für das Grundstück an der Kemptnerstrasse 8 zu finden. Diesesmal soll die Bevölkerung mittels Umfrage ihre Ideen einbringen können.

Das Sorgen-Legat

Rückblende: Dr. Irène Rüegg-Marton vererbte mit ihrem Tod am 6. April 1999 der Gemeinde Hinwil das Grundstück samt Liegenschaft an der Kemptnerstrasse 8 in Hinwil.

Ihr Wunsch war es, dass die über 4'000 m2 grosse Grundfläche für einen gemeinnützigen Zweck genutzt wird. In ihrem Testament schrieb sie: «Am liebsten wäre es mir, die Liegenschaft würde für ein Altersheim verwendet und ein möglichst grosser Teil des Grundstückes würde nicht überbaut, sondern als Parkanlage ausgestaltet und als solche dem ganzen Quartier und ev. einer weiteren Öffentlichkeit für Erholungszwecke zugänglich gemacht.

Das bestehende Haus soll wenn möglich erhalten bleiben. Es darf aber abgebrochen werden, wenn der gemeinnützige Zweck, dem das Grundstück zugeführt werden soll, dadurch besser verwirklicht werden kann.»

Erster Anlauf im 2016

Das an die Gemeinde übertragene Grundstück war anfangs noch mit einem Wohnrecht belastet. Als Übergangslösung wurde das Wohnhaus als Unterkunft für Asylsuchende und Sozialhilfe-Empfänger genutzt. Das ist bis heute so.

Gemäss Legatsbestimmungen wird das Grundstück seit Übernahme im Rahmen eines Fonds als Sonderrechnung in den Büchern der Politischen Gemeinde geführt. Die wohnberechtigte Person war im November 2013 verstorben.

Gemeinde wollte Liegenschaft verkaufen

An der Urnenabstimmung vom 27. November 2016 sollten die Hinwilerinnen und Hinwiler über den Verkauf des Grundstückes befinden können. Das Konzept sah eine Bebauung mit Einbindung von zwei Nachbargrundstücken durch einen lnvestor vor. Der Nettoverkaufserlös wäre als ungebundene Zuwendung an die Stiftung Wohnen im Alter Hinwil gegangen. Der Bezirksrat hat die Urnenabstimmung wenige Tage vor dem 27. November 2016 für ungültig erklärt.

Zweiter Anlauf mit WBG Bachtel

Nach der Ungültigerklärung nahm die Gemeinde die Aktivitäten erneut auf. Die Eigentümer der beiden Nachbargrundstücke hatten sich zwischenzeitlich anderweitig orientiert. Gespräche mit der Stiftung Wohnen im Alter hatten ergeben, dass in naher Zukunft kein gemeinsamer Nenner gefunden werden kann.

Daraufhin hat die Gemeinde Kontakt mit der Wohnbaugenossenschaft Bachtel Hinwil (WBG) aufgenommen, welche ein Kaufinteresse am Grundstück mit anschliessender Bebauung aktiv angemeldet hatte. Nach verschiedenen Gesprächen wurden die Bestimmungen für einen Kaufvertrag ausgehandelt. Hierzu lud die Gemeinde Hinwil am 4. Dezember 2019 zu einer Informationsveranstaltung ein, bei der der geplante Verkauf mit den besonderen Vertragsbestimmungen erläutert wurde und bei der die WBG das Überbauungskonzept vorstellte.

Verwendung zu Alterszwecken zwingend

Die Erkenntnisse aus dem Informationsanlass von damals zeigten, dass Kaufvertrag und Mietreglement zentrale Elemente der Vorlage sind und dass es hinsichtlich Zweckverwendung des Legats sowie späterer Einflussnahme der Gemeinde zusätzliche Präzisierungen braucht. An der Veranstaltung sind viele Ideen für die Verwendung des Grundstückes und auch eines Verkaufserlöses vorgebracht worden.

Der Gemeinderat hat daraufhin weitere juristische Abklärungen vorgenommen, um die Verwendungsmöglichkeiten zu klären. Die Vorgaben des Kantonalen Gemeindeamts einerseits und ein unabhängiges, externes juristisches Gutachten andererseits bestätigten, dass zur Erfüllung des Legats die Verwendung zu Alterszwecken zwingend vorzusehen ist. Andere Verwendungen werden explizit ausgeschlossen und sind somit nicht erlaubt. Aufgrund dieser Tatsachen hatte der Gemeinderat entschieden, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen und die Verhandlungen mit der WBG fortzuführen. Inputs aus der Informationsveranstaltung und der juristischen Abklärungen sind dabei eingeflossen.

Umfrage bei Bevölkerung

Aktuell wird die Liegenschaft als Wohnraum für Asylsuchende genutzt. Der Gemeinderat beabsichtigt ein neues Projekt auszuarbeiten und die Bevölkerung in den Prozess einzubeziehen. Im zweiten Halbjahr 2024 werde dazu eine Umfrage durchgeführt, wie es in einer Mitteilung heisst.

Anlässlich eines Workshops mit der Bevölkerung sollen die Ideen aus der Umfrage konkretisiert werden, sodass der Gemeinderat ein Projekt für die Nutzung des Grundstückes ausarbeiten könne. Ebenfalls sollen die Ergebnisse des Projektes «Altersstrategie» in die Überlegungen einfliessen.

Die Umfrage sowie die Details zum Workshop werden gemäss Mitteilung im Gemeindemagazin und auf der Gemeinde-Homepage ersichtlich sein.

Barbara Tudor