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Wald ZH
08.06.2024

Windkraft-Initiative: Gemeinderat empfiehlt Ablehnung

Die Initiative «Windkraftabstand von industriellen Windkraftanlagen zu bewohnten Gebäuden» wird den Waldner Stimmberechtigen an der Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2024 vorgelegt.
Die Initiative «Windkraftabstand von industriellen Windkraftanlagen zu bewohnten Gebäuden» wird den Waldner Stimmberechtigen an der Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2024 vorgelegt. Bild: IG Pro-Bachtel.ch / Verein Freie Landschaft Zürich (FLZH)
Am 27. Juni 2024 wird der Walder Gemeindeversammlung die Initiative «Mindestabstand von industriellen Windkraftanlagen zu bewohnten Gebäuden», Teilrevision der Nutzungplanung, zum Entscheid vorgelegt. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten die Initiative zur Ablehnung.

Der Gemeinderat hat eine Einzelinitiative erhalten, die von 167 Personen mitunterzeichnet wurde. Beantragt wird eine Ergänzung der Bau- und Zonenordnung (BZO) mit einer Mindestabstandsvorschrift für industrielle Windkraftanlagen von mindestens 1000 Metern zu bewohnten Gebäuden und zu den Bau- und Reservezonen.

Argumente für die Initiative

Die Initiantin begründet ihre Eingabe auszugsweise wie folgt: «Der Regierungsrat des Kantons Zürich möchte im ganzen Kantonsgebiet etwa 120 Windräder von zirka 240 Metern Höhe aufstellen. Es kann damit gerechnet werden, dass demnächst kantonale Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden sollen, um die Mitspracherechte der Gemeinden auszuhebeln. Da solche gigantischen Windkraftanlagen Gefahren und Belästigungen für Bewohnende in der Nähe bilden, soll ein Mindestabstand von 1000 Metern eingeführt werden.

Dass die geplanten Anlagen teilweise mitten im Gebiet der Bachtelschutz-Verordnung geplant sind, ist nicht nachvollziehbar und eine Ohrfeige an alle, die seit 1967 diesen strengen Vorschriften unterliegen. Nicht nur die Windkraftanlagen selber, sondern auch die notwendige Infrastruktur wie die breiten Zufahrtsstrassen bedeuten einen massiven Eingriff in dieses wertvolle Schutz- und Erholungsgebiet. In vielen Ländern und einzelnen Kantonen sind zum Schutze der Anwohnenden bereits Abstandsregelungen vorhanden. Es ist daher zeitgemäss, dass auch in Schweizer Gemeinden moderne Abstandsregelungen eingeführt werden.»

Erwägungen zur Initiative

Basierend auf einer Modellierung der Windverhältnisse auf einer Höhe von 100 Metern über Grund sowie verschiedenen Ausschlusskriterien – ungenügendes Windpotenzial, Nähe zu bewohnten Gebäuden, schützenswerte Fauna und Flora, Landschafts- und Kulturgüterschutz und weitere – hat der Kanton Zürich eine Karte mit Potenzialgebieten erstellt. In den Potenzialgebieten könnte es aus Kantonssicht möglich sein und sich lohnen, Windenergie zu nutzen. Auf Walder Boden beziehungsweise an dessen Peripherie sind drei Potenzialgebiete verzeichnet (26 Bachtel, 27 Hüttchopf- Brandegg und 28 Batzberg). Auf das Gebiet Nr. 27 wurde in einer zweiten Stufe der Prüfung wegen schützenswerter Fauna verzichtet.

Nach der Definition der Potenzialgebiete überprüft die kantonale Baudirektion aktuell die Eignung dieser Gebiete. Dabei werden weitere Ausschlussgründe und unter Umständen auch zusätzliche Potenziale identifiziert. Auf dieser Basis erfolgt eine Interessenabwägung und die Definition der effektiven Eignungsgebiete für die kommende Richtplanteilrevision. Wie der Kanton auf der Informationswebsite zur Windenergie festhält, ist ein Planungs- und Bewilligungsverfahren nötig, wenn ein Energieversorgungsunternehmen später in einem dieser Eignungsgebiete eine Windenergieanlage bauen will. Im Rahmen dieses Planungs- und Bewilligungsverfahrens können die entsprechenden Rechtsmittel ergriffen werden.

Kantonale Haltung zur Initiative

In ihrem Vorprüfungsbericht erachtet die Baudirektion des Kantons Zürich kommunale Abstandsvorschriften von Windkraftanlagen zum Siedlungsgebiet für nicht genehmigungsfähig, weil den Gemeinden dafür die Regelungskompetenz fehle.

Abstimmungsempfehlung des Gemeinderates

Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten die Initiative zur Ablehnung. Er beurteilt eine solche BZO-Bestimmung weder für zweckdienlich noch für stufengerecht. Aus Sicht des Gemeinderates überwiegen die positiven Aspekte der Windenergienutzung die möglichen negativen Auswirkungen auf Landschaft, Mensch und Tier. Aufgrund seiner energiepolitischen Haltung möchte der Gemeinderat nicht im Vornhinein die Weiterentwicklung dieser nachhaltigen Technologie einschränken. Und er möchte kein kommunales Präjudiz für andere Emissionen verursachende Infrastrukturen wie Deponien, Autobahnen oder Hochspannungsleitungen schaffen. Auch bei solchen Projekten hätten Bund oder Kanton die Leitlinien zu setzen.

Zürioberland24/gg