Der Gemeinderat hat eine Einzelinitiative erhalten, die von 167 Personen mitunterzeichnet wurde. Beantragt wird eine Ergänzung der Bau- und Zonenordnung (BZO) mit einer Mindestabstandsvorschrift für industrielle Windkraftanlagen von mindestens 1000 Metern zu bewohnten Gebäuden und zu den Bau- und Reservezonen.
Argumente für die Initiative
Die Initiantin begründet ihre Eingabe auszugsweise wie folgt: «Der Regierungsrat des Kantons Zürich möchte im ganzen Kantonsgebiet etwa 120 Windräder von zirka 240 Metern Höhe aufstellen. Es kann damit gerechnet werden, dass demnächst kantonale Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden sollen, um die Mitspracherechte der Gemeinden auszuhebeln. Da solche gigantischen Windkraftanlagen Gefahren und Belästigungen für Bewohnende in der Nähe bilden, soll ein Mindestabstand von 1000 Metern eingeführt werden.
Dass die geplanten Anlagen teilweise mitten im Gebiet der Bachtelschutz-Verordnung geplant sind, ist nicht nachvollziehbar und eine Ohrfeige an alle, die seit 1967 diesen strengen Vorschriften unterliegen. Nicht nur die Windkraftanlagen selber, sondern auch die notwendige Infrastruktur wie die breiten Zufahrtsstrassen bedeuten einen massiven Eingriff in dieses wertvolle Schutz- und Erholungsgebiet. In vielen Ländern und einzelnen Kantonen sind zum Schutze der Anwohnenden bereits Abstandsregelungen vorhanden. Es ist daher zeitgemäss, dass auch in Schweizer Gemeinden moderne Abstandsregelungen eingeführt werden.»