Ausländische Staatsangehörige, die unter die Bestimmungen für Drittstaatsangehörige fallen, benötigen in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung. Ebenso wie Arbeitnehmende von Unternehmen mit Sitz in der EU/EFTA, die länger als 90 Tage pro Kalenderjahr in die Schweiz entsandt werden. Im Kanton Zürich können die Unternehmen diese Gesuche seit dem 22. Januar 2024 über die neue Fachapplikation workpermit.services.zh.ch einreichen. Es ist das erste digitale Angebot auf der kantonalen Transaktionsplattform ZHservices, das sich an Firmenkunden richtet. Über 2500 Gesuche konnten seit der Einführung erfolgreich bearbeitet werden.
Gesamter Gesuchstellungs-Prozess
Das neue Kundenportal führt die Verantwortlichen in den Unternehmen durch den gesamten Gesuchstellungs-Prozess. Es beinhaltet den elektronischen Datenaustausch mit der im Amt für Wirtschaft zuständigen Behörde wie auch die digitale Zustellung von Verfügung und Rechnung an den Kunden.
Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh zeigt sich erfreut über den gelungenen Start: «Die neue Applikation ist ein konkreter und wichtiger Schritt im Sinne der Strategie ‹Digitale Verwaltung› des Kantons Zürich, indem sie für die Unternehmen im Kanton Zürich auf der zentralen Plattform ZHservices eine zeitgemässe und benutzerfreundliche User Experience bietet.»