Temporeduktionen sowie die Einführung von Tempo-30-Zonen sind in der Stadt Wetzikon ein wiederkehrendes Thema. Der Stadtrat hatte sich 2021 damit auseinandergesetzt und ein Lärmsanierungsprojekt festgesetzt.
Eine Strasse gilt dann als lärmsaniert, wenn die geltenden Grenzwerte an allen massgebenden Empfangspunkten eingehalten werden, schreibt die Stadt in ihrer Mitteilung. Die Sanierungspflicht bleibe somit auch nach durchgeführter Sanierung und nach Ablauf der Frist bestehen, wenn die massgebenden Grenzwerte weiterhin überschritten sind und (neue) Massnahmen möglich und verhältnismässig sind.
Lärmsanierungsbedarf untersucht
Im Rahmen des Lärmsanierungsprojekts wurde die Lärmbelastung für jeden massgebenden Empfangspunkt der sanierungspflichtigen Gebäude ermittelt und basierend darauf die möglichen Lärmsanierungs-Massnahmen auf ihre Wirkung und Wirtschaftlichkeit hin untersucht, so die Stadt weiter.
Die Umsetzungen der vorgeschlagenen Massnahmen wie lärmarmer Belag und Temporeduktion, würden alle untersuchten Kriterien erfüllen und seien technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar, so die Stadt weiter.
Tempo 30 auf ganzer Länge Spitalstrasse gefordert
Die im Rahmen des Auflageverfahrens anfangs 2021 eingegangenen Einsprachen seien behandelt und soweit möglich berücksichtigt worden. In zwei Einsprachen wird unter anderem die Einführung einer Temporeduktion auf der ganzen Länge der Spitalstrasse gefordert. Dabei gehen die Forderungen über den bereits untersuchten südlichen Abschnitt hinaus.
Aufgrund von aufwendigen Zusatzuntersuchungen infolge dieser Einsprachen und in Achtung der Verhältnismässigkeit sowie dem öffentlichen Interesse, hat die Stadt Wetzikon die Bearbeitung der Lärmsanierung in zwei getrennte Projekte aufgeteilt.
Im September 2021 wurde das Lärmsanierungsprojekt Teilprojekt Wetzikon 1 festgesetzt und die notwendigen Zusatzuntersuchungen am Teilprojekt Wetzikon 2 angegangen.