Ausserhalb der Brutzeit bestehe grundsätzlich die Möglichkeit, störende Horste – auch von geschützten Vögeln wie dem Storch – zu entfernen, schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung.
Da es sich beim Storch mittlerweile auch nicht mehr um eine stark gefährdete Tierart handle, habe die kantonale Fischerei- und Jagdverwaltung auf die Festlegung und Installation eines Ersatzstandortes verzichtet. Dies würde in ihrem Ermessen liegen, so die Gemeinde weiter.
Neuer Nistplatz für Bubiker Storchenpaar
Leider sei die Gemeinde damals nicht über die geplante Nestentfernung informiert worden. Das wäre wichtig gewesen, um die Zeit für das Suchen eines Ersatzstandortes zu nutzen. Derzeit laufen jedoch Anstrengungen, einen neuen Nistplatz für das Bubiker Storchenpaar zu finden, so die Gemeinde.