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Rüti ZH
26.12.2025

Ortsplanungsrevision kommt zur Abstimmung

Am 16. März 2026 stimmen die Rütnerinnen und Rütner über die überarbeitete Bau- und Zonenordnung sowie über den Verkehrsrichtplan ab. (Archivbild)
Am 16. März 2026 stimmen die Rütnerinnen und Rütner über die überarbeitete Bau- und Zonenordnung sowie über den Verkehrsrichtplan ab. (Archivbild) Bild: Gemeinde Rüti
Die Gemeinde Rüti ZH hat die Ortsplanungsrevision nochmals überarbeitet. Im Januar 2026 findet eine Infoveranstaltung darüber statt, im März 2026 wird die Gemeindeversammlung darüber abstimmen.

Die Gemeinde Rüti ZH führt zurzeit eine Revision seiner Ortsplanung durch. In den letzten zwei Jahren hat die Gemeinde zwei konkrete Planungsinstrumente überarbeitet: die Bau- und Zonenordnung sowie den kommunalen Verkehrsrichtplan.

80 Stellungnahmen und Anträge eingegangen

Anfang 2025 wurden beide Instrumente öffentlich aufgelegt (wir berichteten). Die Rütner Bevölkerung hat über eine elektronische Mitwirkungsplattform sowie auf schriftlichem Weg rund 80 Stellungnahmen und Anträge eingereicht. «Die Gemeinde hat diese Anliegen in den letzten Monaten sorgfältig geprüft und – wo es möglich und sinnvoll war – in die Planung einfliessen lassen», schreibt der Gemeinderat in seiner Mitteilung.

Über ein Drittel der Anliegen seien ganz oder teilweise umgesetzt worden. Bei rund einem weiteren Drittel hielt die Gemeinde – gestützt auf die Strategie- und Entwicklungspläne der Gemeinde – an ihren Plänen fest. Beim restlichen Drittel konnten die Einwendungen aus übergeordneten Gründen nicht berücksichtigt werden, etwa weil sie im Widerspruch zu kantonalen Grundlagen stehen. Mit verschiedenen Einwenderinnen und Einwendern habe die Gemeinde Rüti persönliche Gespräche geführt, um den Sachverhalt zu klären und zu präzisieren.

Verzicht auf neue Gestaltungsvorgaben und Aufzonung

Die grösste Änderung im Zuge der öffentlichen Auflage betritt die klimaangepasste Siedlungsentwicklung. Einem Sammelantrag wurde dort grossmehrheitlich stattgegeben. So werde die Gemeinde auf die Einführung neuer Gestaltungsvorgaben für die Umgebung, die Vorgärten und die Dachbegrünung sowie auf die Einführung einer Grünflächenziffer verzichten. Grund dafür sei, dass diese Punkte sinngemäss bereits im Jahr 2024 überarbeiteten kantonalen Bau- und Planungsgesetz abgedeckt seien.

Als weitere Anpassung wird die Bebaubarkeit von Erholungszonen eingeschränkt. Zudem komme die Gemeinde den Anwohnern im Gebiet Unterwies-, Alpenblick- und Seefeldstrasse entgegen und verzichte auf die geplante Aufzonung in eine viergeschossige Wohnzone in diesem Gebiet.

Auszonung im Niggital kein Thema

Vorerst nicht berücksichtigt werde hingegen der Wunsch der Bevölkerung nach einer Auszonung im Niggital. Diese werde erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, wenn im Gegenzug Gewerbegebiet im Bereich Waldau/Hofacher für neue Arbeitsplätze eingezont werden könne.

Preisgünstiger Wohnraum: keine Rechtsgrundlage

Rückmeldungen zum Joweid-Areal hätten teilweise berücksichtigt werden können, etwa punkto Ausnützungsziffer oder Erschliessung. Weitere Punkte würden dann im Gestaltungsplanverfahren konkretisiert, so der Gemeinderat weiter.

Das Anliegen, in sämtlichen Wohnzonen preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, sei vielfach geäussert worden. Für eine solche generelle Forderung bestehe jedoch keine Rechtsgrundlage. «Die Gemeinde Rüti hält es deshalb für effizienter, preisgünstigen Wohnraum gezielt mit Projekten und Kooperationen mit Genossenschaften zu fördern, wie kürzlich im Wohn- und Kindergartenprojekt 'Drei Eichen' geschehen», schreibt der Gemeinderat in seiner Mitteilung.

Erweiterung des Velorings

Der Verkehrsrichtplan verfolgt das Ziel, den Anteil des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs zu steigern. Berücksichtigt worden seien hier unter anderem Anliegen, die den Spielraum beim geplanten Fussweg entlang der Jona betreffen sowie diverse kleinere Fuss- und Velowege. Nach einem Austausch mit der Lokalpolitik habe die Gemeinde zudem beschlossen, den «Veloring» weg von der Breitenhofstrasse in Richtung der verkehrsberuhigten Strassen im Süden der Gemeinde zu erweitern und damit gleichzeitig die Schulanlage Widacher/Lindenberg zu erschliessen.

Infoanlass und Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat und die Abteilung Bau werden die überarbeitete Bau- und Zonenordnung und den Verkehrsrichtplan der Bevölkerung an einem Informationsanlass im Detail erklären:

Montag, 19. Januar 2026
19.30 Uhr, Amtshaussaal

Am 16. März 2026 werden die beiden Instrumente der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt.
 
 

Zürioberland24/bt
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