Die Stimmbevölkerung der Gemeinde Wald ZH hat an der Gemeindeversammlung ein ganzjähriges Verbot von lärmendem Feuerwerk, Petarden und Mörsern beschlossen. Wie die Gemeinde mitteilt, soll damit die Sicherheit erhöht und Lärmbelästigung reduziert werden.
Ausnahmen für besondere Anlässe
Für besondere Veranstaltungen kann der Ressortvorstand der Abteilung Sicherheit und Gesundheit Ausnahmen bewilligen. Diese müssen im Voraus beantragt und genehmigt werden. Beim Verkauf von Knallfeuerwerk sind die Brandschutzrichtlinien der kantonalen Feuerversicherung über «gefährliche Stoffe» einzuhalten.