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Wald ZH
16.12.2025

Auch Wald verbietet lärmendes Feuerwerk

In Wald ZH ist lärmendes Feuerwerk ab sofort ganzjährig verboten.
In Wald ZH ist lärmendes Feuerwerk ab sofort ganzjährig verboten. Bild: pixabay.com/zo24
Die Gemeinde Wald ZH informiert: An der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025 wurde ein Verbot von lärmendem Feuerwerk beschlossen. Das Verbot gilt ab sofort.

Die Stimmbevölkerung der Gemeinde Wald ZH hat an der Gemeindeversammlung ein ganzjähriges Verbot von lärmendem Feuerwerk, Petarden und Mörsern beschlossen. Wie die Gemeinde mitteilt, soll damit die Sicherheit erhöht und Lärmbelästigung reduziert werden.

Ausnahmen für besondere Anlässe

Für besondere Veranstaltungen kann der Ressortvorstand der Abteilung Sicherheit und Gesundheit Ausnahmen bewilligen. Diese müssen im Voraus beantragt und genehmigt werden. Beim Verkauf von Knallfeuerwerk sind die Brandschutzrichtlinien der kantonalen Feuerversicherung über «gefährliche Stoffe» einzuhalten.

Zürioberland24/gg
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