Im Ortsteil Fällanden wurde eine tot aufgefundene Lachmöwe positiv auf das Vogelgrippevirus getestet. Das kantonale Veterinäramt hat Fällanden (ohne Benglen und Pfaffhausen) daher am 11. Dezember 2025 als Kontrollgebiet deklariert, wie die Gemeinde mitteilt.
Massnahmen ab einem Tier
Alle Geflügelhalter im Kontrollgebiet – bereits ab einem Tier – müssen zusätzliche, vom Bund vorgegebene Massnahmen umsetzen: Aussenbereiche müssen eingezäunt sein, Hygieneschleusen müssen eingerichtet werden und weitere Schutzmassnahmen müssen eingehalten werden.
Die Koordination liegt beim kantonalen Veterinäramt, welches die betroffenen Geflügelhalter direkt informiert.
Für die Bevölkerung bestehe weiterhin keine Ansteckungsgefahr.
Tote Tiere nicht anfassen
Tote oder kranke Vögel sollen nicht angefasst, sondern der Polizei unter Tel. 117 gemeldet werden.