Am 1. Juli 2023 ist im Kanton Zürich das neue Bürgerrecht in Kraft getreten. Inwiefern haben sich die Abläufe der Gemeinden seither verändert? Das wollte das Gemeindeamt des Kantons Zürich mit zwei Befragungen der Gemeinden herausfinden.
Eine erste Umfrage hat das Statistische Amt vor der Gesetzesänderung 2022 durchgeführt, die zweite im Frühling 2025. 146 der 160 Zürcher Gemeinden haben an der zweiten Umfrage teilgenommen. Die Studie zeigt, wie sich die kommunalen Einbürgerungsprozesse in diesem Zeitraum entwickelt haben.
Kantonale Einbürgerungstest flächendeckend angewendet
Für eine Einbürgerung müssen Bewerbende nachweisen, dass sie Grundkenntnisse über die hiesigen Verhältnisse haben. Den Nachweis prüft die Gemeinde. Der Kanton stellt ihnen dafür aber den kantonalen Grundkenntnistest zur Verfügung.
Er entspricht den neuen gesetzlichen Bestimmungen, die höhere Anforderungen an die Testqualität stellen. Den kantonalen Test wenden mittlerweile alle Gemeinden an. 2022 haben noch 45 Prozent eigene Tests durchgeführt.