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Wetzikon
13.11.2025

Hundehalter steht vor Gericht

Der Hund des Besitzers verletzte mehrere Kinder. (Symbolbild)
Der Hund des Besitzers verletzte mehrere Kinder. (Symbolbild) Bild: AdobeStock
Ein 23-jähriger Mann aus Wetzikon steht vor Gericht, weil sein Hund ein Kind gebissen hat.

Der heute 23-jährige Schweizer aus dem Zürcher Oberland musste sich am Dienstag wegen zweier Delikte vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten, wie «20 Minuten» schreibt. Zum einen wegen eines Angriffs im Frühling 2023. Damals soll der Kampfsportler in Begleitung von fünf Kollegen einen 24-Jährigen beim Bahnhof Wetzikon verprügelt und verletzt haben. Einem Begleiter soll er ein Holzscheit gegen den Kopf geworfen haben, sodass dieser kurzzeitig das Bewusstsein verlor.

Bereits früher im gleichen Jahr liess er gemäss «20 Minuten» seinen grossen Hunderüden in Wetzikon unbeaufsichtigt und über längere Zeit frei im nicht eingezäunten Garten herumlaufen. Der Hund riss aus und lief zum gegenüberliegenden Kinderspielplatz, wo er einen knapp dreijährigen Jungen und seine siebenjährige Schwester biss und sie verletzte.

Wiederholt auffällig

Wenig später, nachdem Polizei und Veterinäramt aufgeboten worden waren und der Beschuldigte wieder nach Hause gehen konnte, liess er den Hund wieder unbeaufsichtigt in den Garten. Erneut riss der Hund aus und biss auf dem Spielplatz einem elfjährigen Mädchen in einen Oberschenkel.

Gemäss Anklageschrift war der Hund schon früher unbeaufsichtigt unterwegs. Zudem zeigte er ein Angstverhalten gegenüber E-Scootern und Velos und rannte ihnen teilweise nach. Auch bei Kindern habe er unsicher gewirkt. Der Hund wurde nach dem Vorfall vom Veterinäramt beschlagnahmt und später eingeschläfert.

Der Staatsanwalt plädierte auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie auf eine Busse von 500 Franken. Es habe sich um mehrfache einfache Körperverletzung im Fall der Schlägerei beim Bahnhof Wetzikon und um fahrlässige Körperverletzung im Fall des Hundebisses gehandelt. Er habe aus nichtigem Grund zwei Männer verletzt. Zudem sei der Beschuldigte wegen grober Verkehrsregelverletzung im 2022 vorbestraft. Diese bedingte Geldstrafe von 10'800 Franken sei zu widerrufen und den Betrag zu bezahlen.

Opfer ein Jahr arbeitsunfähig

Der Anwalt des ersten Opfers verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von mindestens 12 Monaten. Sein Mandant sei einen Monat arbeitsunfähig gewesen. Der Beschuldigte zeige eine aggressive Grundhaltung. Dies habe sich auch bei der Vorstrafe wegen einer massiven Geschwindigkeitsübertretung und den Vorfällen mit seinem Hund gezeigt.

Beschuldigter verweigert Aussage

Am Prozess verweigerte der Beschuldigte die Aussage, war in der Untersuchung bezüglich des Hundebisses aber geständig. Sein Anwalt verlangte einen Freispruch im Fall der Schlägerei und eine angemessene Bestrafung für den Hundevorfall.

Die beiden angeblichen Opfer seien mit weiteren Kollegen nach einer Partynacht stark betrunken gewesen, und es sei am Bahnhof Wetzikon schon vorher mit dem Bahnpersonal zu Auseinandersetzungen gekommen, sodass die Polizei alarmiert werden musste. Sein Mandant sei vom Privatkläger provoziert worden. Er kritisierte die Untersuchung als einseitig und sagte, es müsse ein Freispruch ‹In dubio pro reo› erfolgen.

Zürioberland24/rh
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