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Kanton
08.11.2025

2 Millionen für Berggebiete

Der Kanton Zürich engagiert sich mit seiner Inlandhilfe für den Erhalt der Kulturlandschaft und die Unterstützung von Berggemeinden in der ganzen Schweiz. (Symbolbild)
Der Kanton Zürich engagiert sich mit seiner Inlandhilfe für den Erhalt der Kulturlandschaft und die Unterstützung von Berggemeinden in der ganzen Schweiz. (Symbolbild) Bild: Yannick Andrea
Der Kanton Zürich unterstützt im Rahmen der Inlandhilfe elf Projekte in Schweizer Bergregionen mit insgesamt zwei Millionen Franken.

Der Regierungsrat unterstützt im Rahmen der Inlandhilfe elf Projekte in strukturschwachen Regionen der Schweiz mit insgesamt 2 Millionen Franken. Ziel ist es, die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen in Berggebieten zu verbessern und Kulturlandschaften zu erhalten, wie der Kanton Zürich mitteilt.

 Förderung der Artenvielfalt im Avers

Im Hochtal Avers (GR) soll Brachland wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Rund 50 Hektaren Trockenwiesen und -weiden, die teilweise von nationaler Bedeutung sind, werden wieder bewirtschaftet. Vorgesehen sind auch die Sanierung von vier Ställen, Heuschobern und Trockenmauern. Das Projekt dient der Förderung der Biodiversität und dem Erhalt der Kulturlandschaft. Der Zürcher Beitrag beträgt 148’000 Franken – rund 20 Prozent der Gesamtkosten.

Unterstützung nach Unwetterschäden in Brienz

Ein weiteres Projekt betrifft die Gemeinde Brienz (BE), die im Sommer 2024 von einem schweren Murgang getroffen wurde. Mehr als 40 Gebäude und Teile der Infrastruktur wurden beschädigt, der Schaden beläuft sich auf über 30 Millionen Franken. Der Kanton Zürich beteiligt sich mit 211’000 Franken an der Deckung der verbleibenden Restkosten.

Hilfe für verschiedene Kantone

Die unterstützten Projekte wurden von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden eingereicht. Sie liegen in den Kantonen Bern, Graubünden, Jura, Neuenburg, Tessin und Uri. Die einzelnen Beiträge bewegen sich zwischen 132’000 und 332’000 Franken.

Zürioberland24/gg