Der Gemeinderat hat die eingereichte Einzelinitiative «Einführung Tempo 30 im Haufland Quartier» geprüft. Wie die Gemeinde mitteilt, erfüllt das Begehren die formellen und materiellen Anforderungen nicht und gilt daher als ungültig.
Begründung der Ungültigkeit
Der Inhalt der Initiative betrifft einen Zuständigkeitsbereich, der nicht der Gemeindeversammlung, sondern dem Gemeinderat selbst obliegt. Da die Einführung einer Tempo-30-Zone weder eine Urnenabstimmung noch einen Gemeindeversammlungsbeschluss erfordert, fehlt die rechtliche Grundlage für eine gültige Einzelinitiative.
Weiterbearbeitung als Petition
Trotz der formellen Ablehnung zeigt sich der Gemeinderat offen für das Anliegen. Die Eingabe wird im Sinne einer Petition weiterbehandelt. Die Einführung einer Tempo-30-Zone im Quartier Haufland/Hansenburg/Talacher soll im Rahmen der geplanten Leitungs- und Strassensanierungen geprüft werden.
Die Sanierungsarbeiten im betroffenen Quartier sind für die kommenden Jahre vorgesehen und bereits im Investitionsprogramm enthalten. In diesem Zusammenhang soll die Möglichkeit einer verkehrsberuhigten Zone konkret geprüft und – sofern machbar – umgesetzt werden, wie der Gemeinderat festhält.