Erst letztes Jahr haben wir in Hinwil einer Steuererhöhung von 7 % zugestimmt, allein um das Schulsystem zu sichern. Nun sollen wir im Herbst über eine Kapitalerhöhung fürs GZO entscheiden.
Auf den ersten Blick scheint das wie eine sinnvolle Investition in unsere Gesundheitsversorgung, doch bei genauerer Betrachtung stellen sich zentrale Fragen.
Das GZO befindet sich mitten in einer Sanierung, und trotzdem ist unklar, ob es jemals wieder finanziell auf stabile Beine kommt. Striktes Kostenmanagement und Schuldenschnitte lösen die grundlegenden Probleme nicht: unsichere Auslastung, strukturelle Schwächen und anhaltender Fachkräftemangel.
Eine Kapitalerhöhung durch öffentliche Gelder sollte nur erfolgen, wenn die nachhaltige wirtschaftliche Stabilität des Spitals nachweislich gewährleistet ist.
Auch die Prognosen sprechen dagegen. Laut der Zürcher Spitalplanung 2023 werden im Zürcher Oberland bis 2032 zwar rund 18 % mehr Patientinnen und Patienten behandelt. Weil die Behandlungen aber kürzer dauern, steigt die Zahl der Pflegetage insgesamt nur um etwa 10 %. Dieser Mehrbedarf liesse sich durch effizientere Strukturen auffangen.
Schon heute stehen Betten leer, während Pflegepersonal fehlt und vielerorts umverteilt werden muss.
Besorgniserregend ist zudem, dass der Businessplan erst im Jahr 2035 eine EBIT-Marge von rund 8 % vorsieht. Fachleute gehen jedoch davon aus, dass mindestens 10 % nötig wären, um Investitionen zu sichern.
Selbst die Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli hält fest: Das GZO ist nicht versorgungsrelevant. Mit den Spitälern Uster, Männedorf und weiteren Häusern ist unsere Region ausreichend versorgt.
Oft wird als Ausweg eine Verbundlösung angeführt. Doch noch ist offen, ob und wann ein solcher Zusammenschluss mit umliegenden Spitälern zustande kommt und ob die Beteiligten davon tatsächlich profitieren würden.
Vielleicht ist jetzt der richtige Moment, innezuhalten und die Rolle des Spitals Wetzikon grundsätzlich zu überdenken.
Mittel, die heute in den stationären Bereich fliessen, könnten auch in die Stärkung der ambulanten Versorgung investiert werden im Sinne des Grundsatzes ambulant vor stationär.
Es liegt nun an uns Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, auf Grundlage der verfügbaren Fakten eine verantwortungsvolle Entscheidung zu fällen welche den Patienten, Mitarbeitenden und kommenden Generationen dient und nicht die Steuerzahler mit immer höheren Gebühren belaste