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Bubikon
31.10.2025

Vernehmlassung zur Parkordnung gestartet

Die überarbeitete Parkierungsverordnung liegt bis 1. Dezember 2025 öffentlich auf. (Symbolbild)
Die überarbeitete Parkierungsverordnung liegt bis 1. Dezember 2025 öffentlich auf. (Symbolbild) Bild: zVg
Die Gemeinde Bubikon legt eine überarbeitete Fassung der Parkierungsverordnung öffentlich auf. Bevölkerung, Parteien, Gewerbe und Kirchen können bis Anfang Dezember Stellung nehmen.

Wie die Gemeinde Bubikon mitteilt, startet die Vernehmlassung zur Festsetzung einer kommunalen Parkierungsverordnung. Eine erste Version wurde an der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 abgelehnt. Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der Bevölkerung hat der Gemeinderat nun eine überarbeitete Neuauflage erarbeitet.

Ziel der neuen Verordnung sei es, die Bewirtschaftung des Parkraums effizient zu gestalten und den Verkehr gezielt zu lenken, schreibt die Gemeinde. Dazu werden Parkierungszonen, Parkierungsdauer und Parkgebühren klar definiert. Auch die Abgabe von Parkkarten und die Vermietung von Parkplätzen zur privaten Nutzung werden verbindlich geregelt.

Anpassungen gegenüber der ersten Vorlage

In der Neuauflage verzichtet die Gemeinde auf eine Gebührenpflicht beim Parkplatz Egelsee sowie bei den Parkplätzen an der Sennweidstrasse und Stationsstrasse. Der Parkplatz beim Gemeindehaus/Friedhof soll hingegen gebührenpflichtig werden – mit einer Gratisparkzeit von zwei Stunden. Damit bleiben Behördengänge und Beerdigungen weiterhin ohne Parkgebühren möglich.

Zudem wird auf eine Gebührenpflicht an Sonntagen verzichtet, und die heutigen Parkierungszeiten bleiben unverändert bestehen. Die neuen Regelungen orientieren sich somit stark an der bisherigen Praxis.

Einheitliche Regelung für öffentlichen Parkraum

Die geltende Gebührenpflicht auf einzelnen öffentlichen Parkplätzen basiert derzeit auf verschiedenen Gemeinderatsbeschlüssen. Gemäss Art. 12 Ziff. 4 der Gemeindeordnung vom 13. Juni 2021 müssen jedoch die Grundsätze der Gebührenerhebung durch die Gemeindeversammlung festgelegt werden.

Mit der neuen Parkierungsverordnung will Bubikon eine einheitliche und rechtlich klare Grundlage für das Parkieren auf öffentlichem Grund schaffen.

Vernehmlassung bis 1. Dezember 2025

Der Gemeinderat hat den überarbeiteten Entwurf an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Interessierte Kreise können ihre Stellungnahmen bis spätestens Montag, 1. Dezember 2025, an die Gemeindeverwaltung Bubikon, Abteilung Gesellschaft, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, oder per E-Mail an gesellschaft@bubikon.ch einreichen.

Weitere Infos

Zürioberland24/gg