Wie die Gemeinde Bubikon mitteilt, startet die Vernehmlassung zur Festsetzung einer kommunalen Parkierungsverordnung. Eine erste Version wurde an der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 abgelehnt. Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der Bevölkerung hat der Gemeinderat nun eine überarbeitete Neuauflage erarbeitet.
Ziel der neuen Verordnung sei es, die Bewirtschaftung des Parkraums effizient zu gestalten und den Verkehr gezielt zu lenken, schreibt die Gemeinde. Dazu werden Parkierungszonen, Parkierungsdauer und Parkgebühren klar definiert. Auch die Abgabe von Parkkarten und die Vermietung von Parkplätzen zur privaten Nutzung werden verbindlich geregelt.
Anpassungen gegenüber der ersten Vorlage
In der Neuauflage verzichtet die Gemeinde auf eine Gebührenpflicht beim Parkplatz Egelsee sowie bei den Parkplätzen an der Sennweidstrasse und Stationsstrasse. Der Parkplatz beim Gemeindehaus/Friedhof soll hingegen gebührenpflichtig werden – mit einer Gratisparkzeit von zwei Stunden. Damit bleiben Behördengänge und Beerdigungen weiterhin ohne Parkgebühren möglich.
Zudem wird auf eine Gebührenpflicht an Sonntagen verzichtet, und die heutigen Parkierungszeiten bleiben unverändert bestehen. Die neuen Regelungen orientieren sich somit stark an der bisherigen Praxis.
