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Kanton
30.10.2025

Richtplan 2024: Teilrevision geht an Kantonsrat

Anpassungen am Richtplan und der Richtplankarte aus der Teilrevision 2024 werden dem Kantonsrat vorgelegt.
Anpassungen am Richtplan und der Richtplankarte aus der Teilrevision 2024 werden dem Kantonsrat vorgelegt. Bild: Kanton Zürich
Der Regierungsrat überweist den ersten Teil der Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat.

Der erste Teil der Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans beinhaltet Anpassungen in drei Richtplankapiteln. In den Kapiteln «Siedlung» und «Landschaft» werden Ergänzungen zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen aufgenommen. Zu diesem Thema überwies der Kantonsrat 2019 die Motion «Raumentwicklung und Nacht» (KR-Nr. 351/2019).

Dunkle Landschaften schützen

Die Motion bezweckt, natürlich dunkle Landschaften zu erhalten und zu fördern, um damit Tierarten zu schützen, deren Lebensräume durch Lichtemissionen gestört sind. Der Regierungstrat erfüllt die Motion, indem er dem Kantonsrat eine entsprechende Revision des PBG unterbreitet (RRB-Nr. 1011/2025). Gleichzeitig beantragt er dem Kantonsrat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Das Anliegen der Vermeidung unnötiger Lichtemissionen soll über den behördenverbindlichen kantonalen Richtplan und nicht über eine neue Regulierung im PBG umgesetzt werden.

Anpassung von Bauzonenflächen

Weitere Anpassungen betreffen die Möglichkeit zur Verschiebung von Bauzonenflächen und eine Aktualisierung der Bestimmungen zum Hochwasserschutz. Im Kapitel «Öffentliche Bauten und Anlagen» werden zwei zusätzliche Standorte für kantonale Fachhochschulen aufgenommen.

Für die Teilrevision des kantonalen Richtplans wurden 2818 Einwendungen aus der Anhörung und öffentlichen Auflage ausgewertet. Das Mitwirkungsverfahren fand vom 6. Dezember 2024 bis zum 14. März 2025 statt. Ein Erläuterungsbericht gibt Auskunft über die Anpassungen an Richtplantext und Richtplankarte. Der Regierungsrat überweist nun den ersten Teil der Teilrevision 2024 zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat.

Der zweite Teil der Teilrevision 2024 wird voraussichtlich Ende 2025 an den Kantonsrat überwiesen. Er umfasst die Kapitel «Verkehr» sowie «Versorgung, Entsorgung» und beinhaltet namentlich eine Neufestlegung der Deponiestandorte.

Kantonaler Richtplan

Zürioberland24/gg