Einen Entscheid hat der Kantonsrat zu der vom Mieterinnen- und Mieterverband lancierten "Wohnschutz-Initiative" sowie zu zwei Gegenvorschlägen dazu noch nicht gefällt. Dieser wird in der zweiten Lesung an einer der kommenden Sitzungen gefällt. Nach der Debatte am Montag zeichnet sich aber ab, dass die bürgerlichen Parteien zusammen mit Mitte und GLP die Initiative zur Ablehnung empfehlen werden.
Gute Chancen im Kantonsrat hat hingegen der Gegenvorschlag der FDP. Dieser will Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichten, bei Bauvorhaben, die mehr als 20 Mietparteien betreffen, zu prüfen, ob Kündigungen vermieden oder deren Anzahl verringert werden können. Massenkündigungen müssten zwölf Monate im Voraus angekündigt werden.
Die Initiative will den Gemeinden weiterreichende Möglichkeiten einräumen, um Leerkündigungen zu erschweren oder zu verhindern. So sollen Abbrüche, Umbauten und Renovationen einer Bewilligungspflicht unterstellt werden können. Ziel ist die Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum.
Ein weiterer Gegenvorschlag von der EVP hält an der Kernforderung der Initiative fest, will jedoch Liegenschaften mit weniger als 20 Wohnungen von der Bewilligungspflicht ausnehmen.
Auch "Wohnungsinitiative" hat es schwer
Am morgen beschäftigte sich der Kantonsrat mit einer weiteren kantonalen Volksinitiative zur Wohnungspolitik, der "Wohnungsinitiative" der Grünen. Der Entscheid zum Eintreten auf den Gegenvorschlag ist an der Sitzung des Kantonsrats am Montag mit 113 zu 59 Stimmen deutlich ausgefallen. Ein Entscheid zur Initiative selber fiel noch nicht. Auch der Gegenvorschlag kann erst nach einer zweiten Lesung endgültig gutgeheissen werden.
Wie auch bei der "Wohnschutz-Initiative" ist zu erwarten, dass der Kantonsrat die Initiative zur Ablehnung und den Gegenvorschlag zur Zustimmung empfehlen wird. Die Initiative wird von den Grünen, der SP und der AL unterstützt.
Die "Wohnungsinitiative" will, dass Kanton und Gemeinden den Verfassungsauftrag erhalten, für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnungsangebot zu sorgen und ökologische Bauweisen zu fördern. Zudem soll eine kantonale öffentlich-rechtliche Anstalt gegründet werden, welche günstige Wohnungen bereitstellt und gemeinnützige Wohnbauträger unterstützt. Die öffentliche-rechtliche Anstalt soll ein Startkapital von 500 Millionen Franken erhalten.
Gemäss dem Gegenvorschlag sollen Kanton und Gemeinden auf Verfassungsebene beauftragt werden, günstige Rahmenbedingungen für ein "ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnungsangebot" zu schaffen. Diese Rahmenbedingungen soll der Regierungsrat innert drei Jahren konkretisieren und dem Kantonsrat vorlegen.